Prozess in Düsseldorf Gericht stoppt Windrad wegen Störung des Wetterradars

Windrad gegen Wetterradar: Verwaltungsrichter haben eine geplante Windkraftanlage bei Wuppertal untersagt, weil das nahe gelegene Regenradar des Wetterdienstes gestört würde. Segelflieger können nun weiter ihre „Platzrunde“ fliegen.

Stört ein Windrad die Radarstation des Deutschen Wetterdienstes? Über diese Frage verhandelte am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der geplante Bau eines knapp 100 Meter hohen Windrads wird nun gestoppt.

Stört ein Windrad die Radarstation des Deutschen Wetterdienstes? Über diese Frage verhandelte am Montag das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der geplante Bau eines knapp 100 Meter hohen Windrads wird nun gestoppt.

Foto: Fredrik von Erichsen

Düsseldorf (dpa). Ein fast 100 Meter hohes Windrad darf nicht in Wülfrath bei Wuppertal gebaut werden, weil dadurch die Wettervorhersage gestört werden könnten. Einer Genehmigung stehe entgegen, dass die Anlage das etwa elf Kilometer entfernte Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Essen stören könne, entschied das Verwaltuggsgericht in Düsseldorf am Montag (Az.: 10 K 5017/13).

Das Gericht wies damit die Klage eines Windenergieunternehmens zurück, nachdem der Kreis Mettmann keine Genehmigung erteilt hatte. Der DWD betreibt im Süden von Essen seit etwa 25 Jahren sein einziges Niederschlagsradar in NRW; es ist eine von bundesweit 17 solcher Anlagen. Unter anderem geht es um die Vorhersage von Hagelschlag auch für kleinere Gebiete. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Die Richter befanden, der Rotor der Windenergieanlage verursache Stör-Echos, die in der unmittelbaren Umgebung die Radarmessungen beeinträchtigen könnten. Dem DWD könne nicht aufgeben werden, wegen dieser Störung seine Datenverarbeitung zu ändern. Dann könne beispielsweise wegen der dann entstehenden „weißen Flecken“ vor kleinräumigen Wettererscheinungen wie Hagelschlag nicht mehr zuverlässig gewarnt werden.

Einwände gegen das einzelne Windrad hatte auch die Bezirksregierung Düsseldorf vorgebracht, denn es sollte am Rand der An- und Abflugschneise eines Segelflugplatzes liegen. Diese sogenannte „Platzrunde“ des Flugplatzes hätte nicht mehr geflogen werden können. Die Genehmigungen mit Blick auf Sicherheit und Lärmschutz wären wohl hinfällig geworden.

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht in Trier eine Klage des DWD gegen drei geplante Windräder in der Eifel abgewiesen, obwohl die Anlagen die Radarmessungen stören könnten.

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