Gericht stoppt vorerst Rodungen im Hambacher Wald
Für die Umweltschützer war es ein Rennen gegen die Zeit: Stunde um Stunde fielen die Bäume im Hambacher Wald. Es gab Protestaktionen und auch Gewalt. Jetzt herrscht erst einmal Ruhe. Richter haben die Rodungen gestoppt. Vorerst.
Münster. Morgens hallte noch das Kreischen der Sägen durch den Hambacher Wald, Bäume fielen, die Polizei räumte Blockaden der Protestler weg - dann am Nachmittag diese überraschende Nachricht: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die umstrittenen Rodungen im am Braunkohletagebau Hambach vorerst gestoppt. Laut Urteil musste das Land Nordrhein-Westfalen sicherstellen, dass von Dienstag 18 Uhr an nicht mehr gefällt wird. Das Gericht will nach eigenen Angaben damit verhindern, dass bis zur einer Entscheidung über eine Beschwerde des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND/NRW) mit den Kettensägen Fakten geschaffen werden. Der Energiekonzern RWE wollte sich dazu noch äußern.
Der Rodungsstopp gelte so lange bis das Oberverwaltungsgericht über eine Beschwerde des BUND gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln entschieden habe. Das Verwaltungsgericht Köln hatte darin nur einem kleinen Teil des Hambacher Waldes einstweiligen Rechtsschutz gewährt. Demnach durfte der Energiekonzern RWE auf 56 Hektar vorerst nicht roden, wohl aber auf den restlichen 173 Hektar. Dagegen hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Nordrhein-Westfalen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Seit Jahren streiten Naturschützer und Braunkohlegegner für den Erhalt des uralten Hambacher Waldes. RWE rodet den Wald, um den Braunkohleabbau im Tagebau Hambach fortsetzen zu können. Der Konflikt hatte sich in den vergangenen Jahren zugespitzt. Mit den am Montag begonnenen Rodungen sollte der Kernwald bis Ende Februar verschwinden.