Duisburg Gericht lehnt Loveparade-Strafprozess ab

Duisburg (dpa) - Der Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe in Duisburg vor fast sechs Jahren ist vorläufig geplatzt. Bei den Hinterbliebenen der 21 Toten und den vielen hundert Verletzten löste der Beschluss der Richter Fassungslosigkeit aus.

Duisburg: Gericht lehnt Loveparade-Strafprozess ab
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Das Landgericht Duisburg und die Staatsanwaltschaft gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern des Verfahrens. Ein Gutachten des britischen Panikforschers Keith Still als zentrales Beweismittel der Anklagebehörde weist nach Einschätzung der Richter „gravierende inhaltliche und methodische Mängel“ auf. Die Staatsanwaltschaft wies das zurück und machte den Richtern Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft legte noch am Dienstag Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entscheiden, ob die Katastrophe tatsächlich ohne strafrechtliche Folgen bleibt. Bis zu einer Entscheidung des OLG wird es wohl Monate dauern.

Bei dem Technofestival in Duisburg am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt, einige von ihnen schwer.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg richtete sich gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter des Veranstalters. Sie sollten sich unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Die Richter hatten die Ablehnung eines Strafprozesses vor allem damit begründet, dass sich die Anklage im Wesentlichen auf ein zweifelhaftes Gutachten des Panikforschers Still stütze. Der Experte habe sich auf zweifelhafte Zahlen gestützt und darüber hinaus die verfügbaren Unterlagen nie vollständig gesichtet, kritisierte Gerichtspräsident Ulf-Thomas Bender. So habe die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen können, dass Fehler bei der Planung oder Genehmigung der Loveparade zu den Todesfällen führten.

Die Staatsanwaltschaft wiederum warf den Richtern Fehler vor. Vor allem hätte die Kammer sich bei Zweifeln an dem Gutachten „veranlasst sehen müssen, einen zweiten Gutachter zu beauftragen“. Das sei gängige Praxis. Die Richter wiesen das zurück und betonten, es sei ihnen „von Gesetzes wegen untersagt“, ein neues Gutachten einzuholen.

Opferanwalt Julius Reiter bezeichnete die Vorgänge als „Justizskandal“. Nebenklage-Vertreterin Bärbel Schönhof sprach von einem „Schlag ins Gesicht“ der Betroffenen.

„Die Angehörigen, die Betroffenen - wir sind fassungslos“, sagte Jörn Teich, der bei dem Unglück selbst schwer verletzt wurde. „Ich fühle mich retraumatisiert“, sagte Manfred Reißaus, der bei dem Unglück seine Tochter verlor.

Auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) äußerte ihr Unverständnis. Sie achte natürlich die Unabhängigkeit der Justiz, wolle aber „als Mensch Hannelore Kraft“ zum Ausdruck bringen, dass dieser Beschluss für sie „schwer zu begreifen“ sei.

Gerichtspräsident Bender äußerte Verständnis für die Enttäuschung der Opfer. „Wir alle hegen die berechtigte und nachvollziehbare Erwartung, dass die Ursachen für diese Katastrophe aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte er. Dieser Erwartung habe der Beschluss der Kammer nicht gerecht werden können. Trotzdem sei die Entscheidung juristisch unumgänglich gewesen.

Unabhängig von der Absage an ein Strafverfahren beschäftigt sich das Landgericht Duisburg weiter mit mehreren Schadenersatzprozessen von Opfern des Unglücks. Am 11. Mai gebe es die nächsten beiden Verfahren, teilte das Gericht mit. Eine 48-Jährige aus Essen und eine 30-Jährige aus Melle bei Osnabrück verlangen dort Schmerzensgeld für die Verletzungen, die sie im Gedränge erlitten.

Insgesamt sind beim Landgericht noch 12 Zivilverfahren anhängig, in denen es um das Loveparade-Unglück geht.

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