Gericht: Affäre um „blauen“ Zwerg beendet

55-jähriger Bezirkspolizist wurde am Mittwoch freigesprochen.

Düsseldorf. Vorerst beendet ist die Affäre um den „blauen Zwerg“ bei der Kreispolizeibehörde Mettmann. Ein 55-jähriger Bezirkspolizist wurde am Mittwoch vom Düsseldorfer Amtsgericht freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Darin hatte der ehemalige Alkoholiker behauptet, von seinem Chef ein Schreiben bekommen zu haben, in dem er als „blauer Zwerg“, als Anspielung auf seine Alkohol-Krankheit, beschimpft wurde. Das hatte der Leiter der Hildener Polizeiwache bestritten. Das Gericht sah es allerdings als „naheliegend“ an, dass die Version des Angeklagten die richtige sei.

Nicht geklärt werden konnte, wer das Schreiben — einen Einkaufs-Ausweis für den Großmarkt tatsächlich verfasst hat. Der Wachleiter erklärte, er habe seine Unterschrift darunter gesetzt, ohne den Inhalt zu kennen. Allerdings hatte er einen Personalrat verdächtigt, für den „blöden Scherz“ verantwortlich zu sein. Der 48-Jährige bestritt das am Mittwoch im Zeugenstand energisch. Und so blieb das Rätsel um den blauen Zwerg ungelöst.

In seiner Urteilsbegründung stellte die Richterin fest, das sei „alles ziemlich merkwürdig“. Es sei nicht zu klären, wer den Bezirksbeamten diffamiert habe. Zurzeit läuft noch ein weiteres Gerichtsverfahren. Der 55-Jährige hatte gegen eine schlechte dienstliche Beurteilung geklagt, die er 2010 von seinem Vorgesetzten bekommen hatte. Für den Ausgang dieses Prozesses kann der Freispruch von erheblicher Bedeutung sein.

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