Nach Verurteilung George-Floyd-Prozess: 22,5 Jahre Haft für Ex-Polizisten Chauvin

Minneapolis · Im Prozess um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd hat das zuständige US-Gericht eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten Ex-Polizisten Derek Chauvin verhängt. Floyds gewaltsamer Tod hatte die USA aufgewühlt und die größte Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt seit Jahrzehnten ausgelöst.

 Im Prozess um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd vor gut einem Jahr hat das zuständige US-Gericht eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin verhängt.

Im Prozess um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd vor gut einem Jahr hat das zuständige US-Gericht eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin verhängt.

Foto: dpa/Uncredited

Im Prozess um die Tötung des Afroamerikaners George Floyd vor gut einem Jahr hat das zuständige US-Gericht eine Haftstrafe von 22 Jahren und sechs Monaten gegen den verurteilten weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin verhängt. Das verkündete das Gericht am Freitag in Minneapolis. Chauvin war Ende April von den Geschworenen in dem Prozess unter anderem wegen Mordes zweiten Grades schuldig befunden worden. Nach deutschem Recht entspräche dies eher Totschlag. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für den 45-Jährigen gefordert, die Staatsanwaltschaft dagegen 30 Jahre Haft.

Der 46 Jahre alte Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einer Festnahme ums Leben gekommen. Videos dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten. Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor das Bewusstsein und starb wenig später. Die Beamten hatten ihn wegen des Verdachts festgenommen, mit einem falschen 20-Dollar-Schein bezahlt zu haben.

Die Geschworenen in dem Prozess hatten Chauvin in allen drei Anklagepunkten schuldig gesprochen - auch wegen Mordes dritten Grades und Totschlags zweiten Grades. Letzteres entspräche nach deutschem Recht eher fahrlässiger Tötung. Chauvin hatte auf nicht schuldig plädiert. Das Strafmaß wurde nach geltendem Recht im Bundesstaat Minnesota nur für den schwerwiegendsten Anklagepunkt verhängt. Richter Peter Cahill hatte die besondere Schwere der Tat anerkannt.

Floyds gewaltsamer Tod hatte die USA aufgewühlt und die größte Welle an Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt seit Jahrzehnten ausgelöst.

(dpa)
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