Gegenwehr ja, aber legal

Den Rundfunkbeitrag kann man Zwangsbeitrag nennen, weil man ihm nicht entgehen kann. Manch einer zweifelt seine Legitimation an, zum Beispiel, weil er doch nur Privatfernsehen schaue (mache ich nicht).

Gegenwehr ja, aber legal
Foto: Peter Kurz.

Oder weil die öffentlich-rechtlichen Programme doof seien (finde ich nicht). Oder weil die Sender mit ihren durch Beiträge finanzierten Internetseiten den Verlagen unlautere Konkurrenz machen (das finde ich sehr wohl).

Aber den Beitragsbescheid einfach zu ignorieren und sich dann zu wundern, dass dies nicht folgenlos bleibt, zeugt von einer seltsamen Auffassung darüber, wie ein Rechtsstaat funktioniert. Jedem, der den Rundfunkbeitrag kritisiert, ist legale Gegenwehr unbenommen. Er kann Widerspruch einlegen, den Fall vor Gericht bringen, gegebenenfalls durch die Instanzen tragen. Das hätte dann auch den Vorteil, dass die Sache ein für allemal höchstrichterlich entschieden wird.

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