Für gelbe Plaketten läuft die Zeit ab

Ab dem 1. Juli sind in den Umweltzonen der Region nur noch Autos mit grünem Aufkleber erlaubt.

Ab 1. Juli verschwindet auch die gelbe Plakette aus den Umweltzonen in der Region. Dann sind nur noch „grüne“ Autos erlaubt.

Ab 1. Juli verschwindet auch die gelbe Plakette aus den Umweltzonen in der Region. Dann sind nur noch „grüne“ Autos erlaubt.

Foto: Roland Weihrauch

Düsseldorf. Die Kommunen mit Umweltzonen in NRW machen ernst: Ab dem 1. Juli dürfen Autofahrer in 24 der 25 Kommunen mit entsprechenden Regelungen nicht mehr ohne grüne Plakette durch die Innenstadt fahren. Die Städte hoffen dadurch, die Belastungen durch gesundheitsschädlichen Feinstaub zu senken und den Grenzwerten der Europäischen Union zu genügen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur grünen Plakette im Überblick.

Nur noch Fahrzeuge mit grüner Schadstoffplakette dürfen dann durch die Innenstädte des Ruhrgebiets, aber auch in Bonn, Köln, Mönchengladbach, Neuss, Langenfeld, Düsseldorf, Hagen, Wuppertal und Remscheid fahren — sonst droht ein Bußgeld von 80 Euro. In Dinslaken und Krefeld gilt die Regelung bereits jetzt, Münster will zum Jahresende nachziehen. 90 Prozent aller in NRW gemeldeten Fahrzeuge sind schadstoffarm genug, um eine solche Plakette zu bekommen, so das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv). Hinter vielen Windschutzscheiben klebt sie längst. Für maximal fünf Euro gibt es sie nach Vorlage des Fahrzeugscheins in den meisten Werkstätten oder beim Tüv.

Elf Prozent aller Fahrzeuge, die auf Nordrhein-Westfalens Straßen rollen, sind nicht ausreichend ausgestattet, um künftig noch in Umweltzonen unterwegs zu sein. Viele der mehr als 700 000 Fahrzeuge mit bislang gelber Plakette seien aber Dieselfahrzeuge ohne Rußpartikelfilter. „Der kann nachgerüstet werden“, so Lanuv-Sprecherin Birgit Kaiser de Garcia. Kostenpunkt: 700 bis 1500 Euro. Bislang gab es Fördermittel für die Umrüstung, die sind aber erschöpft. Ob die Hilfen aufgestockt werden, ist noch unklar.

„Eine Umweltzone soll niemanden in den Bankrott treiben“, so Kaiser de Garcia. Wenn technische Umrüstung nicht möglich ist und ein neues Fahrzeug unwirtschaftlich, sind Ausnahmen möglich. Handwerksbetrieben beispielsweise mit älteren Spezialfahrzeugen, deren Ersatz große Verluste bedeuten würden, rät Kaiser de Garcia, Kontakt mit der Stadt aufzunehmen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Auch für Oldtimer gibt es Sonderregeln.

Laut Umweltbundesamt und Lanuv kommt es in Umweltzonen zu deutlich weniger Grenzüberschreitungen bei den Feinstaubwerten. So zeigten die Lanuv-Daten, dass außerhalb von Umweltzonen bis zu 19 Tage mehr gezählt würden, an denen der Tagesmittelwert die kritische Grenze von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschreite, als innerhalb der Zonen. „Umweltzonen sind nicht das große Heftpflaster für alle Probleme mit der Luftqualität. Sie sind aber ein wichtiger Baustein von vielen in den Luftreinhalteplänen der Städte“, sagt Kaiser de Garcia. Dazu gehörten auch Stadtgrün oder Maßnahmen gegen Staus oder Umleitungen für Lkw.

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