Freund in den Main gestoßen: Angeklagter erinnert sich nur vage

Würzburg/Margetshöchheim. Vor dem Landgericht Würzburg hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der seinen Freund über ein Brückengeländer gehoben und in den 14 Grad kalten Main geworfen haben soll.

Das Opfer hatte in der Mainacht 2008 in der Dunkelheit die Orientierung verloren und war ertrunken. Die Staatsanwaltschaft geht von vorsätzlichem Handeln aus, glaubt aber nicht, dass der Arbeitslose den 17-Jährigen töten wollte.

Der vorbestrafte 19-Jährige muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. "Ich wollte ihn nicht umbringen, das tut mir alles leid", sagte er vor der Großen Jugendkammer. Genau erinnern könne er sich an die Nacht nicht, er habe damals zu viel getrunken. "Ich kann nicht hundertprozentig sagen, dass ich ihn reingeworfen habe." Er wisse nur, dass er sich mit seinem Freund und einem weiteren Bekannten am Mainufer betrunken habe.

Was dann geschah, konnte er nicht genau sagen. Er wisse, dass sein Freund "mit dem Rücken ins Wasser fiel". Auf Fragen, ob er nicht vorausgesehen habe, dass das Opfer wegen seiner Kleidung, der Dunkelheit und des Alkohols Probleme beim Schwimmen haben könnte, sagte der junge Mann: "Ich weiß von mir, wenn ich besoffen bin, da denk' ich nichts, da mach' ich einfach."

Die Erinnerungslücken bezeichneten Staatsanwalt und Vorsitzender Richter als "wenig glaubwürdig", weil der Angeklagte in der Tatnacht die Geschehnisse detailliert geschildert hatte. Nach dem Unglück hatte er der Polizei gesagt, es habe eine "Blödelei" zwischen ihm und dem Opfer gegeben. Dabei hätte er den Freund über das Brückengeländer geworfen.

Der dritte Jugendliche, der in der Tatnacht mit den beiden getrunken hatte, sagte vor Gericht, der Angeklagte habe ihm kurz nach der Tat erzählt, er habe den 17-Jährigen aus Spaß von der Brücke geworfen. Das Opfer war eine Stunde nach dem Sturz von einem Taucher entdeckt worden. Zwar konnte der 17-Jährige wiederbelebt werden, doch starb er später im Krankenhaus.

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