Freibrief vom Psychiater für „Prozesse-Dieter“

Klage-König: Dieter K. aus Ratingen kann jetzt sogar auf eine Haftentschädigung spekulieren.

Düsseldorf. "Prozesse-Dieter", bundesweit bekannter Sozialhilfe-Empfänger aus Ratingen, darf möglicherweise bald straffrei Beamte und Juristen beleidigen. Ein Psychiater stufte den ehemaligen Sportlehrer als wahrscheinlich schuldunfähig ein. Er handele zwanghaft. "Wir überlegen, das Gutachten durch eine zweite Expertise überprüfen zu lassen", sagte Staatsanwalt Johannes Mocken. Sollte es allerdings bei dem Ergebnis bleiben, könnte Dieter K. sogar Entschädigung für das Jahr verlangen, das er hinter Gittern verbringen musste.

Außerdem käme der 72-Jährige um einen weiteren Prozess wegen 32 Beleidigungen herum. Da sein Verhalten keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, könne der selbst ernannte "König der Kläger" wohl auch nicht in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden.

Deutschlands "Prozesshansel Nr.1" hat der Justiz mit rund 230Klagen bereits reichlich Arbeit beschert. Versagte ihm das Sozialamt seine Wünsche, zog er vor Gericht und wurde dabei regelmäßig ausfallend. Der ehemalige Sportlehrer hatte sich so unter anderem eine Klobürste und neue Unterhosen vom Sozialamt erstritten. Im Gerichtssaal war er mit einem T-Shirt mit der Aufschrift "Asozial ist geil" erschienen.

Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte nun erneut Anklage gegen den 72-Jährigen erhoben. 32 Mal soll er Richter, Sozialamtsmitarbeiter, Rechtspfleger und auch einen Bürgermeister beleidigt haben. Die Beleidigungen reichten von Titulierungen wie "Abschaum", "Sesselfurzer", "Faschisten", "Hunde-Rotte" bis "Doppel-Null". Dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gab er den Titel "Hurensohn" sogar schriftlich.

Wegen ähnlicher Beleidigungen hatte er zwölf Monate hinter Gittern verbracht. Dass es so lang wurde, hatte sich Dieter K. selbst zuzuschreiben. Das Amtsgericht Ratingen hatte ihn wegen 18-facher Beleidigung zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Das wollte der 72-Jährige nicht auf sich sitzen lassen und ging in die Berufung. Vom Landgericht in Düsseldorf bekam er dann die Quittung: ein Jahr - ohne Bewährung.

Bis zum Haftantritt ließ sich der Prozess-Hansel allerdings viel Zeit: Nachdem er sich selbst vor Gericht als schuldunfähig eingestuft hatte, attestierte er sich selbst nach dem Urteilsspruch eine Haftunfähigkeit. Im "Spiegel" kündigte der selbst ernannte "König der Kläger" an, im Gefängnis möglichst viel Kosten zu verursachen, wenn seine Versuche scheitern sollten, von der Haft verschont zu werden. Er werde nachts Stimmen hören. "Nach drei bis vier Tagen werde ich haftunfähig sein."

Dann fiel ein weiterer Prozess vor dem Amtsgericht wegen neuer Verfehlungen ins Wasser, weil sich kein Namensschild mehr an der Tür zu der Einzimmer-Wohnung des Ratingers befand. Eine geraume Weile galt der Gesuchte als "unbekannt verzogen", Post von Justitia war ergo "nicht zustellbar".

Das Amtsgericht in Ratingen hatte nach der erneuten Anklage zunächst das Problem, einen unbefangenen Richter zu finden, der noch keine Strafanzeige gegen den Mann gestellt hatte und noch nicht selbst von ihm beleidigt worden war.

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