Urteil Oberlandesgericht erklärt Verwarngelder ab 2018 in Frankfurt/Main für ungültig

Frankfurt/Main · Private Dienstleister dürfen nicht im städtischen Namen Verwarngelder gegen Falschparker verhängen. Für die Stadt Frankfurt hat das enorme Konsequenzen.

 Ein „Knöllchen“ für einen Falschparker.

Ein „Knöllchen“ für einen Falschparker.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Sämtliche Verwarngelder, welche die Stadt Frankfurt am Main seit 2018 ausstellte, erklärte das dortige Oberlandesgericht für ungültig.

Die Stadt beschäftigt demnach ausschließlich private Dienstleister als Hilfspolizisten. Insgesamt geht es allein im Jahr 2018 um 700 000 Parkverstöße mit einem Sanktionswert von über zehn Millionen Euro. Geklagt hatte ein Autofahrer, gegen den der Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt als Ortspolizeibehörde wegen unerlaubten Parkens ein Verwarngeld verhängt hatte.

(AFP)
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