Flugzeugabsturz in der Eifel womöglich wegen Pilotenfehlers

Sehlem (dpa) - Nach dem Flugzeugabsturz in der Eifel mit vier Toten verdichten sich die Hinweise auf einen möglichen Pilotenfehler. Bei dichtem Nebel hätte der Pilot den kleinen Flugplatz Föhren nördlich von Trier nicht anfliegen dürfen.

Flugzeugabsturz in der Eifel womöglich wegen Pilotenfehlers
Foto: dpa

Das sagte der Sprecher der Deutschen Flugsicherung (DFS), Axel Raab. Denn Föhren könne nur per Sichtflug angesteuert werden. Voraussetzung für eine Landung sei eine Sichtweite von 1,5 Kilometern. Zum Zeitpunkt des Unglücks am Sonntag lag die Sicht laut Flugplatz Föhren in der Gegend dagegen nur bei rund 100 Metern.

Die im südenglischen Brighton gestartete Geschäftsmaschine war im Landeanflug rund vier Kilometer vor dem Flugplatz verunglückt: Sie streifte einen Strommast, stürzte auf einen Acker und brannte völlig aus. In den Flammen kamen ein 61 Jahre alter Geschäftsmann aus der Region und seine 60-jährige Ehefrau ums Leben sowie der Pilot aus Bremen und ein 40 Jahre alter Co-Pilot aus Remscheid. Die Leichen wurden am Montag aus dem Wrack der „Cessna Citation“ geborgen.

Zuvor war der bei dem Absturz beschädigte Strommast in der Nähe der Unglücksstelle noch mit einem Kran abgesichert worden. Der rund acht Meter hohe Mast drohte mitsamt Hochspannungsleitung umzukippen.

Nach der Bergung der Leichen setzten vier Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) ihre Erkundungen fort. Der erste Eindruck, der Absturz könnte etwas mit dem Nebel und der Sicht zu tun gehabt haben, habe sich verdichtet, sagte der Sachverständige Peter Baus. Auch eine technische Ursache kam infrage.

Die Staatsanwaltschaft Trier leitete unterdessen ein Todesermittlungsverfahren ein. Dabei werde auch untersucht, ob der Pilot gegen luftverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen habe.

Nach Angaben der DFS war der Pilot am Sonntag zunächst nach Instrumentenflugregeln geflogen. Wenige Minuten vor dem Unglück hatte er sich bei der DFS-Kontrollzentrale in Langen abgemeldet und auf Sichtflug umgestellt. Dies dürfe man nur, wenn die Bedingungen dafür gegeben seien, sagte Sprecher Raab. „Wenn er in dichten Nebel flog, hätte er gegen Regeln verstoßen.“ Er hätte dann durchstarten und hochziehen müssen, um einen anderen Flugplatz anzusteuern. Denkbar gewesen seien die Flughäfen Luxemburg oder Frankfurt-Hahn.

Nach Angaben der BFU in Braunschweig wird ein erster Bericht zum Unglück im März veröffentlicht. Der Abschlussbericht mit der Ursache und einer Analyse des Unfalls sei Ende des Jahres zu erwarten.

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