Feuerwehren jahrelang betrogen

20-Millionen-Geldbuße für Hersteller von Löschfahrzeugen.

Krefeld. Die Feuerwehren löschen, retten und bergen, sind stets im Einsatz für die Sicherheit der Bürger — und wurden jahrelang schnöde betrogen: Die vier größten Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen, die etwa 90 Prozent des deutschen Marktes abdecken, haben mindestens seit 2001 über ein Kartell verbotene Preisabsprachen getroffen und die Fahrzeuge zu überhöhten Preisen verkauft. „Vielen Kommunen ist dadurch großer finanzieller Schaden entstanden“, sagte gestern Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Das Bundeskartellamt hat deswegen jetzt Bußgelder in einer Gesamthöhe von 20,5 Millionen Euro gegen die drei Hersteller Albert Ziegler GmbH, Schlingmann GmbH und Rosenbauer-Gruppe verhängt. Gegen die Iveco-Magirus wird das Verfahren noch fortgeführt.

Nach Angaben eines Kartellamt-Sprechers hatten die vier Mitglieder des Kartells sich gegenseitig über Jahre hinweg bestimmte Verkaufsanteile zugestanden. Dabei gingen sie offensichtlich mit hoher krimineller Energie vor: Die Unternehmen meldeten ihre Auftragseingänge an einen in der Schweiz ansässigen Wirtschaftsprüfer.

Der erstellte daraus Listen, die wiederum bei regelmäßigen Treffen der Kartellmitglieder auf dem Züricher Flughafen als Unterlagen dienten. Die „Züricher Runde“ teilte dann mithilfe der Listen die vorliegenden kommunalen Ausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen untereinander auf — und sprach dabei auch die Erhöhungen ihrer Angebotspreise untereinander ab.

Feuerwehren in NRW reagierten gestern entsetzt auf die Meldung des Kartellamtes. „Von 2001 bis heute haben wir insgesamt sieben Fahrzeuge bei der Rosenbauer-Gruppe bestellt“, sagt beispielsweise Jörg Rosin, Technischer Leiter der Berufsfeuerwehr Krefeld. „Allein für die speziellen Aufbauten bei den Fahrzeugen ist das ein Umfang von gut 1,5 Millionen Euro.“

Nicht nur die Krefelder Feuerwehr will jetzt prüfen, ob sie den Hersteller auf Schadenersatz verklagen wird. Diese Möglichkeit räumt das Kartell- und Wettbewerbsrecht nämlich ausdrücklich ein. Der Bußgeldbescheid des Kartellamtes gilt dabei als Beweis, dass durch rechtswidriges Handeln ein Schaden entstanden ist.

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