Urteil Fernsehnonne Antje Mönning nach exhibitionistischem Auftritt verurteilt

Kaufbeuren · Nach einem exhibitionistischen Auftritt auf einem Parkplatz in Bayern muss die Schauspielerin Antje Mönning 300 Euro Geldbuße zahlen.

Antje Mönning im Gerichtsgebäude.

Antje Mönning im Gerichtsgebäude.

Foto: dpa/Matthias Balk

Vor dem Amtsgericht Kaufbeuren musste sich Mönning, die in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ einst eine Nonne spielte, am Dienstag wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten. Der Richter verurteilte sie schließlich wegen einer Ordnungswidrigkeit.

(dpa)
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