Ferien-Verlängerer: Mehr Fälle von Bußgeld

Urlaub statt Unterricht — Schulen zeigen das unentschuldigte Fehlen der Kinder öfter an.

Ferien-Verlängerer: Mehr Fälle von Bußgeld
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Düsseldorf. Anders als an den Flughäfen in Bayern wird es am Düsseldorfer Flughafen kurz vor Beginn der Sommerferien keine gezielten Kontrollen von möglichen Schulschwänzern durch die Bundespolizei geben. Das heißt nicht, dass es in Nordrhein-Westfalen keine Konsequenzen gibt, wenn Familien vorzeitig in den Urlaub starten und Kinder unentschuldigt im Unterricht fehlen.

Auch hierzulande droht den Ferien-Verlängerern ein saftiges Bußgeld, die Kontrolle obliegt aber den Schulen. Sie können Verstöße der Bezirksregierung melden. Was sie auch immer öfter tun. Denn die Zahl der Familien, die Tage vor dem eigentlichen Ferienbeginn in den Urlaub aufbrechen oder den letzten Schultag schlabbern, steigt seit Jahren. Mehr als 1000 Mal haben die Behörden in NRW im Jahr 2017 Bußgelder wegen unerlaubten Schulschwänzens vor oder nach den Ferien verhängt.

Konkret: 2017 wurden im Regierungsbezirk Düsseldorf 390 Fälle von Blaumachern verfolgt — fast 60 mehr als im Jahr davor. In Detmold erteilte die Bezirksregierung 61 Bescheide, im Jahr davor waren es 55. Im Regierungsbezirk Arnsberg stiegen die Zahlen von 406 im Jahr 2016 auf 474 im Jahr 2017. Und auch in Münster gab es mit 104 gegenüber 84 deutlich mehr Verstöße. Aus Köln liegen keine absoluten Zahlen vor.

Die Höhe der Bußgelder kann unterschiedlich hoch ausfallen: von ein paar Euro pro Tag bis zu mehr als 1000 Euro, wenn ein Kind wiederholt nicht zur Schule kommt. Und damit könnte der Familienurlaub, der doch eigentlich billiger werden sollte, am Ende ziemlich kostspielig werden.

Einige Eltern lassen sich dazu hinreißen, ihre Kinder früher aus der Schule zu nehmen, schließlich sind die Zeugnisse geschrieben, es passiert nicht mehr viel. Nur ein einfacher Anruf bei der Schulsekretärin reicht als Entschuldigung nicht aus. „Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht, und zwar vom ersten bis zum letzten Schultag. Für eine Ausnahmegenehmigung muss es schon sehr triftige Gründe geben“, betont Frank Görgens, Gesamtschulleiter und stellvertretender Vorsitzender des Verbandes „Lehrer NRW“. „Und dazu gehört nicht, dass die Ferienwohnung oder der Urlaubsflug ein paar Euro billiger sind.“ Görgens: „Ich erlebe auch Eltern, die völlig ungeniert zu mir kommen und mich darum bitten, ihr Kind eine Woche früher zu beurlauben, weil dann der Flug 1000 Euro günstiger ist. Das geht natürlich nicht.“ Der Schulleiter vertritt daher die harte Linie und begrüßt es, dass unentschuldigtes Fehlen vermehrt angezeigt wird. Melden die Eltern ihre Kinder krank, könne man nichts machen. Sollte sich der wahre Grund der Erkrankung jedoch im Nachhinein herausstellen, könnten durchaus Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Forderung nach einem Attest.

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