Europäischer Gerichtshof : "Fack Ju Göhte" bekommt wohl doch noch Markenschutz
Luxemburg Der Filmtitel "Fack Ju Göhte" kann nun wohl doch als Wortmarke geschützt werden. Das EU-Markenamt EUIPO soll hierüber neu entscheiden, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Bei ihrer Ablehnung hätten das EUIPO und in der Folge auch das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Filmtitel "von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen wurde". (Az: C-240/18)
Die satirische Schulkomödie "Fack Ju Göhte" war 2013 erschienen und lockte allein in den ersten beiden Jahren über sieben Millionen Besucher in die deutschen Kinos. 2015 und 2017 gab es zwei Fortsetzungen.
Die Constantin Film Produktion GmbH wollte den Titel ihrer Erfolgsfilme 2015 als EU-Marke eintragen lassen. Der Markenschutz sollte unter anderem für Körperpflegeartikel, Schmuck, Schreibwaren, Kleidung, Spiel- und Sportartikel, bestimmte Lebensmittel und Getränke sowie für Telekommunikation und Unterhaltung gelten.
Das EU-Markenamt EUIPO im spanischen Alicante lehnte dies jedoch ab. Die angemeldete Marke sei vulgär und verstoße gegen die guten Sitten. Die hiergegen gerichtete Klage wies 2018 in erster Instanz das EuG noch ab.