Ein Urteil mit Widersprüchen

Straßburg. Das Straßburger Urteil ist nicht konsequent. Da wird das österreichische Recht auch mit Hinweis darauf bestätigt, dass es doch ein Schlupfloch lasse. Eltern, die sich per Eizellspende ein Kind wünschen, könnten das ja im Ausland verwirklichen.

Und da soll die Sache dann nicht menschenrechtswidrig sein?

Auch das Argument, dass die Identität der Mutter eindeutig sein soll, zieht nicht. Zwar hat ein so gezeugtes Kind zwei Mütter — die Spenderin der Eizelle und die, von der es ausgetragen wurde. Doch doppelte Mutterschaft gibt es doch auch bei Adoptivkindern. Bei der Frau, in deren Körper das Kind heranwächst, kommt sogar noch dazu, dass sie schon dadurch auch eine starke biologische Verbindung zum Kind hat.

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