Doppelmörder kommt auch nach 52 Jahren nicht frei

Karlsruhe (dpa) - Mehr als zwei Drittel seines Lebens hat Hans-Georg Neumann hinter Gittern verbracht - länger als jeder andere Häftling in Deutschland. Die Justiz hält ihn weiter für gefährlich und lehnt eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis ab.

Doppelmörder kommt auch nach 52 Jahren nicht frei
Foto: dpa

Der 77-jährige Hans-Georg Neumann scheiterte mit seiner Haftbeschwerde an der Einschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe, das ihn nach wie vor für gefährlich hält. Neumann wurde 1963 zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er im Jahr zuvor ein Liebespaar in Berlin ermordet hatte.

Der 1. Strafsenat des Gerichts wies die Beschwerde gegen die weitere Haftdauer ab. In einer persönlichen Anhörung des wegen Doppelmordes verurteilten Gefangenen sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Häftling trotz seines fortgeschrittenen Alters „vital und agil“ sei, erklärte das OLG. Im Falle einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft sei „die Begehung schwerer Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegender Straftaten zu erwarten“.

Nach Prüfung eines psychiatrischen Gutachtens gelangte der Strafsenat zu der Überzeugung, dass die „problematische Persönlichkeitsstruktur des Verurteilten“ unverändert fortbestehe. Es sei zu befürchten, dass der Verurteilte im Falle einer Entlassung in die kriminelle Subkultur, „in die er bereits während der Haft durchgehend eingebunden“ gewesen sei, sowie in das Drogenmilieu abgleiten werde. Der Häftling habe zudem „keinerlei tragfähige und ihn stabilisierende soziale Kontakte“. Neumann ist im Gefängnis Bruchsal nördlich von Karlsruhe inhaftiert.

Das OLG bestätigte damit die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Karlsruhe. Der Senat wies allerdings zu seiner rechtskräftigen Entscheidung darauf hin, dass eine Entlassung im Fall einer „erheblichen Veränderung der gesundheitlichen Situation des Verurteilten“ oder aufgrund zunehmender Alterung doch noch in Betracht kommen könne. Voraussetzung wäre dann eine Umgebung, „welche eine ständige Beobachtung und langfristige Betreuung gewährleistet“.

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