Erfundener Ritualmord Der Fall Adolf Buschhoff: Die mörderische Macht des Gerüchts über die Fakten

Vor 125 Jahren versuchte der preußische Staat mit einem spektakulären Gerichtsverfahren eine mörderische Legende zu entkräften: Der jüdische Schächter Adolf Buschhoff wurde bezichtigt, ein katholisches Kind geschlachtet und dessen Blut rituell missbraucht zu haben. Trotz erwiesener Unschuld des Verdächtigen überlebte die Lüge vom jüdischen Ritualmord.

Erfundener Ritualmord: Der Fall Adolf Buschhoff: Die mörderische Macht des Gerüchts über die Fakten
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Xanten. In einem seiner frühen Werke schilderte Willi Fährmann (1929-2017) die Geschichte eines gefährlichen Verdachts: 1968 erzählte der am 25. Mai im Alter von 87 Jahren verstorbene Schriftsteller in dem Jugendroman „Es geschah im Nachbarhaus“, wie Ende des 19. Jahrhunderts in einer kleinen Stadt am Rhein eine unschuldige Familie durch Hass und Vorurteile um ihre Existenz gebracht wird: Ein Kind ist ermordet worden, einen Täter findet die Polizei nicht. Schnell lenken einige Böswillige den Verdacht auf den jüdischen Viehhändler Waldhoff, und das antisemitische Kesseltreiben beginnt. Nur ein halbwüchsiger Junge hält unerschütterlich an seiner Freundschaft zum Sohn des Beschuldigten fest.

Der Grabstein von Johann Hegmann mit Aufschrift. „Mein ist die Rache’ spricht der Herr“ steht bis heute an prominenter Stelle auf dem Xantener Friedhof. Das eigentliche Grab wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehoben.

Der Grabstein von Johann Hegmann mit Aufschrift. „Mein ist die Rache’ spricht der Herr“ steht bis heute an prominenter Stelle auf dem Xantener Friedhof. Das eigentliche Grab wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehoben.

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Willi Fährmann hatte die Geschichte entdeckt, als er 1963 als junger Schulleiter nach Xanten gegangen war, wo die Erinnerung an den Ritualmordvorwurf aus den Jahren 1891/92 noch immer lebendig war und gehalten wurde. Vor der Leichenhalle des kommunalen Friedhofs steht an einer Wiese bis heute der Grabstein eines Kindes.

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Auf einer polierten Tafel im Sockel ist zu lesen: „Hier ruht Johann Hegmann, geb. zu Xanten am 12. Febr. 1886, ermordet daselbst am Feste Peter und Paul 1891.“ Auf dem Sockel hockt aus weißem Stein ein Kind mit geschlossenen Augen, an ein Kreuz gelehnt. Die Figur soll die Gesichtszüge des kleinen Johann Hegmann tragen. Das tatsächliche Grab wurde nach dem Zweiten Weltkrieg aufgehoben, der Stein jedoch an prominenter Stelle wiedererrichtet. Die Tafel enthält den Zusatz: „,Mein ist die Rache’ spricht der Herr“.

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Der fünfjährige Junge war am 29. Juni 1891 ab dem späten Vormittag vermisst worden und schließlich am Abend gegen 18.30 Uhr in einer Scheune nahe seines Elternhauses von einer Magd tot aufgefunden worden. Dem Kind war der Hals durchgeschnitten worden, Hinweise auf einen Täter gab es nicht. Gegen 20 Uhr erfolgte eine Besichtigung des Tatorts, an der der Xantener Bürgermeister Schleß, der Arzt Dr. Steiner, der örtliche Polizeidiener sowie zwei Gerichtsbedienstete teilnahmen. Der Arzt Steiner fertigte im Schein einer Lampe gegen 21 Uhr ein Protokoll seiner Leichenschau an und erklärte darin — faktisch völlig falsch, wie weitere Untersuchungen ergaben — die in der Scheune gefundene Blutmenge sei sowohl für ein fünfjähriges Kind wie auch eine dreizehn Zentimeter lange Wunde zu gering. Daher sei die Scheune nicht der Tatort, sondern das tote Kind erst später dort abgelegt worden.

Noch während der Besichtigung äußerte der Bürgermeister den Verdacht, der in unmittelbarer Nachbarschaft wohnende Schächter der jüdischen Gemeinde, Adolf Buschhoff, könne der Täter sein, da der Hals des Kindes „nur von einer gewandten Hand“ durchschnitten worden sein könne. Tatsächlich ergab eine Obduktion am folgenden Tag, dass der äußerst grobe Schnitt wahrscheinlich nicht von einem darin geübten Täter ausgeführt worden sei.

Für den 50-jährigen, schwerhörigen, allgemein als gutmütig und korrekt geltenden Adolf Buschhoff als Täter sprach faktisch — gar nichts. Doch was der Bürgermeister und der Dorfarzt sich in der Scheune zusammenreimten, reichte, um das Leben Buschhoffs und seiner Familie zu vernichten, die jüdische Einwohnerzahl Xantens zu halbieren und eine reichsweite Hetze auszulösen, die sich bis in die Debatten des Preußischen Abgeordnetenhauses reichte.

In kürzester Zeit macht unter der Xantener Bevölkerung das Gerücht die Runde, der Jude Buschhoff habe an dem katholischen Kind Hegmann einen Ritualmord verübt, weil die Juden das Christenblut zum Backen von Mazzen für ihr Pesach-Fest verwendeten. Es passte alles zusammen: Die (falsche) Feststellung des Arztes Dr. Steiner, der kleine Johann Hegmann sei ausgeblutet, der (falsche) Verdacht des Bürgermeisters gegen Buschhoff, und der besonders lautstarke Auftritt eines örtlichen „Experten“. Der bankrotte Viehhändler, Ex-Metzger und Kaufmann Heinrich Junkermann, mit Buschhoff lose bekannt, machte die Juden für sein Schicksal verantwortlich. Am Abend des Mordes saß er, auf Juden schimpfend, im Xantener „Schützenhof“, wo an diesem Montag das Peter- und- Pauls-Fest gefeiert wurde. Als dort die Nachricht von der Auffindung der Leiche eintraf, rief Junkermann unter Zeugen: „Das hat sicher ein Jude getan!“

Zwei Tage nach der Tat denunzierte er Buschhoff beim Bürgermeister: Der Jude müsse den kleinen Hegmann umgebracht haben, weil der Mord mit einem „Schächterschnitt“ ausgeführt worden sei. Das habe sein Sohn, der Arzt sei, ihm bestätigt, so Junkermann. Im späteren Prozess vor dem Landgericht Kleve musste der Arzt-Vater einräumen, die Kinderleiche überhaupt nicht gesehen zu haben. Junkermann war im Viehhandel gescheitert, während die jüdischen Händler einträgliche Geschäfte machten. Im Wettbewerb um eine Weide unterlag er dem Xantener Synagogenvorsteher Abraham Oster. Zudem war er mit dem geschäftlich unfähigen Steinmetz Wesendrup verwandt, der gerade im Streit mit Buschhoff um einen beschädigten Grabstein lag. Junkermann gehörte am Ende zu den Profiteuren der Ritualmord-Legende: 1896, als die Hälfte der jüdischen Bevölkerung aus Xanten vertrieben war, kehrte er in den Viehhandel zurück. Auch dass er später selbst verdächtigt wurde, der Kindes-Mörder zu sein, schadete ihm nicht.

Bis zur Ermordung des kleinen Johann Hegmann hatte Adolf Buschhoff einen tadellosen Ruf. Der ehemalige Metzger, der weiter als Schächter der nur rund 100 Personen zählenden jüdischen Gemeinde tätig war, handelte mit Grabsteinen; die Werkstatt war in seiner ehemaligen Metzgerei eingerichtet. Mit seinen Nachbarn, zu denen auch die Familie des Mordopfers gehörte, pflegte er einen guten nachbarschaftlichen Umgang.

Anders, als in Willi Fährmanns Roman, gab es im wirklichen Xanten keine Aufrechten und Unbeirrbaren, die zu Buschhoff standen. In den Tagen und Wochen nach dem Mord mehrte sich die Zahl der Zeugen, die die Familie belasteten. Und je weiter der 29. Juni zurücklag, desto detaillierter wurden die Aussagen: Einer hatte den kleinen Johann mit drei anderen Kindern vor dem Buschhoffschen Haus gesehen, einer mit zweien. Mal kamen sie aus der einen, mal aus der anderen Richtung. Dann hatte jemand gesehen, wie ein Arm aus dem Haus den kleinen Johann in das Haus zog. Bald darauf hatte auch jemand die Tochter Buschhoffs durch den Hinterausgang (er war am Tag vor der Tat zugenagelt worden) schleichen und einen großen Sack tragen sehen. An einem anderen Sack aus Buschhoffs Besitz wurden Räucher-Spuren eindeutig zu Blutflecken des kleinen Johann. Sowohl Buschhoff als auch die jüdische Gemeinde ahnten, was nun kommen würde. Am 12. Juli begannen die Ausschreitungen in Xanten, wie sie nach jedem Ritualmord-Gerücht immer wieder begonnen hatten.

Ritualmordlegenden überdauerten vor allem in katholisch-ländlichen Gegenden seit dem Hochmittelalter alle gesellschaftlichen Entwicklungen und führten immer wieder zu Pogromen gegen die weitgehend entrechtete jüdische Bevölkerung. Allerdings blieben selbst die schlimmsten Auswüchse des finsteren Aberglaubens meist lokal oder regional begrenzt. Als am 15. Juli 1834 in Neuenhoven (Gemeinde Jüchen, Rhein-Kreis Neuss) die Leiche des sechsjährigen Peter Wilhelm Hoenen gefunden worden war, kam schnell wieder das Gerücht vom Mord durch Juden auf, die das Blut des christlichen Kindes für das Backen von Mazzen verwendet hätten.

Die Behörden verschwiegen, dass das Kind laut Obduktionsbericht das Opfer eines Sexualmords war. In praktisch allen Kommunen des Rhein-Kreises Neuss, aber auch in Mönchengladbach und Düsseldorf, gab es Unruhen und Übergriffe gegen die jüdische Bevölkerung. Nirgendwo eskalierten die Pogrome jedoch so sehr wie in den beiden Jüchener Dörfern Neuenhoven und Bedburgdyck. In Neuenhoven wuchs der antisemitische Mob auf das Doppelte der Bevölkerung an. In der Nacht vom 21. Juli zerstörte die Menge die Häuser zweier jüdischer Bürger und misshandelte eine Familie. In Bedburgdyck zündete der Pöbel in der gleichen Nacht die Synagoge an und verbrannte die Thora-Rollen.

Am 26. Juli 1834 hieß es im Amtsblatt der Düsseldorfer Provinzregierung: „Die im Kreise Grevenbroich geschehene Ermordung eines Kindes christlicher Eltern hat einen aus der Barbarei längst verflossener Jahrhunderte hervorgegangenen Aberglauben erweckt und grobe Gewaltthätigkeiten gegen die in der Nähe wohnenden Juden und die Stätte ihrer religiösen Versammlungen veranlasst. Die gerichtliche Feststellung des Thatbestandes der Ermordung hat jeden Gedanken an die Wirklichkeit des albernen Märchens vollständig widerlegt, und die Rädelsführer der gegen die Juden gerichteten Angriffe befinden sich in den Händen der Gerechtigkeit.“

Davon konnte keine Rede sein. Am 16. August fesselte eine Menge von 300 Personen in Bedburgdyck einen Behinderten, warf ihn in eine Schubkarre und fuhr ihn mit dem Ruf „ein gehängter Jude“ im Dorf herum. Bis zum 25. August ließ der Düsseldorfer Regierungspräsident Graf von Stolberg-Wernigerode bis zu 100 Mann berittene Vorposten eines Husaren-Regiments in den Dörfern stationieren. Selbst eine katholische „Geschichte der Pfarreien der Erzdiöces Köln“ kam noch 49 Jahre später nicht umhin, einzuräumen, es sei „großer Unfug an Personen und Eigenthum der Israeliten“ vollführt worden.

Zu ähnlichen Ausschreitungen hatte bereits 1819 die Ermordung eines Mädchens in Dormagen geführt. Insgesamt elf Fälle von Ritualmord-Legenden und anschließenden Juden-Pogromen sind für das 19. Jahrhundert am Niederrhein dokumentiert. Der nach Xanten beorderte Staatsanwalt Baumgard warnte eine Woche nach dem Mord in einem Brief an den preußischen Justizminister Hermann von Schelling vor einer nur noch mühsam unter Kontrolle zu haltenden Pogrom-Stimmung und ahnte, der Fall könne „vielleicht unter dem Titel eines Ritualmords noch weithin bekannt werden“.

Als die Situation in Xanten ab dem 12. Juli 1891 eskalierte, richtete sich die Wut längst nicht mehr allein gegen den Beschuldigten Adolf Buschhoff und seine Familie, sondern gegen alle Juden der Stadt. Es kam zu pogromartigen Ausschreitungen. Mitglieder der jüdischen Gemeinde wurden auf offener Straße misshandelt sowie Wohnhäuser und Menschen mit Steinen beworfen. Vor dem Haus der Buschhoffs an der heutigen Rheinstraße kam es zu gefährlichen Zusammenrottungen. In der Nacht zum 25. Juli wurde das Haus der Buschhofs dann verwüstet.

Am Tag danach drohte ein anonymes Schreiben: „Trifft das Gesetz nicht bald ein, das dieser der That ja bewiesener Jude verhaftet wird, so werden wir Xantener Bürger durch Blut oder Feuer verstehen, dass die Judenbrut vertilgt wird. . . Möge doch diese verhasste Brut in allen Städten des Rheines vertilgt werden, dazu muss vorgeschritten werden. . . Wird diese Beschwerde auch in den Papierkorb wandern, so sagen wir Alle, bald wird Unerhörtes geschehen. . .“ Bürgermeister Schleß lehnte es trotzdem ab, Buschhoff auf dessen eigenen Wunsch und zu seinem Schutz in Haft zu nehmen. Buschhoff floh daraufhin mit seiner Familie zu Verwandten nach Köln. Damit endeten jedoch die Übergriffe in Xanten nicht.

Am 7. und 8. August 1891 kam es zu weiteren Pogromen in Xanten, worauf Bürgermeister Schleß beim Landrat in Moers endlich zusätzliche Gendarmen anforderte. Der hatte gleichzeitig die Weisung an Schleß erteilt: „Da in nächster Zeit das Schützenfest dortselbst gefeiert wird, so ersuche ich, ganz besonders dafür sorgen zu wollen, dass durch angetrunkene Personen, die des Nachts vom Schützengelage heimziehen, keine gewalttätigen Ausschreitungen gegen einzelne Juden oder Judenfamilien vorkommen und es wird sich wohl empfehlen, dass während der Schützenfesttage ein paar Gendarmen nach Xanten herangezogen werden.“

Am 15. September 1891 wandte sich der Krefelder Oberrabbiner Jakob Horowitz nach Vorgesprächen mit der Düsseldorfer Bezirksregierung schließlich per formellem Brief an den preußischen Innenminister Ernst Ludwig Herrfurth: „Wie Euer Hochwohlgeboren wissen, nimmt die Aufregung täglich zu. Nur durch eine schnelle Ermittlung des ruchlosen Täters kann Abhilfe geschaffen werden.“ Tatsächlich traf am 25. September ein Kriminalhauptkommissar Wolff aus Berlin in Xanten ein. Der jüdischen Gemeinde wurde von antisemtischen Kreisen angelastet, dass sie zur Beschleunigung des Verfahrens die Reisekosten für Wolff übernommen hatte.

Wolff befragte eine Fülle von Zeugen, am 14. Oktober schließlich beantragte er bei Untersuchungsrichter Brixius einen Haftbefehl gegen Buschhoff, dessen Frau und dessen Tochter. Er habe sich die Sache so zusammengereimt, sagte Wolff später in der Gerichtsverhandlung, dass Buschhoff sich darüber erregt habe, dass der kleine Johann Hegmann in Buschhoffs Werkstatt einen Grabstein leicht beschädigt habe. Jemand aus Buschhoffs Haushalt habe den Jungen dann zu irgendeiner Besorgung in das Buschhoffssche Haus gezogen, wo Buschhoff ihn schließlich angetroffen habe. Buschhoff habe dem Kind dann wahrscheinlich Vorhaltungen gemacht, es vielleicht gezüchtigt, „und darüber ist das nervöse Kind vielleicht besinnungslos geworden, vielleicht in Ohnmacht gefallen“, fantasierte der Ermittler.

Um den ohnmächtigen Jungen wieder zu Bewusstsein zu bringen, habe man ihm bei Buschhoffs vielleicht etwas gegeben, vielleicht falsch gewandt, und damit erst recht die Betäubung herbei geführt. „Nun hat Buschhoff Angst bekommen, und er hat das Kind in die Scheune getragen, wo er es abgeschlachtet hat aus Furcht, der Junge könne erwachen, aussagen und ihm gefährlich werden“, führte Wolff weiter aus. Insgesamt könne sich das Opfer vier bis fünf Stunden in der Wohnung der Buschhoffs befunden haben. „Sehr auffällig war mir die Äußerung der Frau Buschhoff, sie sei nur froh, dass der Knabe nicht etwa bei ihnen gefunden worden sei“, so Wolf in seinen Ausführungen.

Dieser abenteuerlich konstruierten Ermittlung schloss sich freilich keiner der Richter oder Staatsanwälte an. Wofür sich Wolff offenbar überhaupt nicht interessiert hatte, war, dass Adolf Buschhoff für den gesamten Tat-Tag von morgens bis abends über ein lückenloses Alibi verfügte, dass von jeweils für alle Tageszeiten von mehreren jüdischen wie christlichen Xantenern bestätigt wurde. Untersuchungsrichter Brixius erklärte später, er habe die Buschhoffs vor allem zu deren Schutz in Haft genommen, und: „Ich hielt den Buschhoff nicht für schuldig.“

Am 23. Dezember wurden Buschhoff und seine Familie schließlich aus Mangel an Beweisen wieder entlassen, am 24. Januar wurde die Untersuchung (vorläufig) abgeschlossen: Der Tatverdacht gegen Buschhoff reichte nicht aus, einen anderen Verdächtigen gab es nicht.

Das wäre vielleicht — ähnlich wie 1834 — noch wenige Jahre zuvor das Ende der „Affäre Buschhoff“ gewesen; bis zum nächsten Ritualmord-Vorwurf und zum nächsten Pogrom. Der Xantener Ritualmord-Vorwurf 1891 fand jedoch in einer grundsätzlich veränderten Medien-Welt statt. Zunächst berichtete nur „Der Bote für Stadt und Land“, eine ultramontane katholische Lokalzeitung, die seit 20 Jahren von einem Kaplan geführt wurde, der Judentum und Liberalismus mit dem verhassten preußischen Protestanten-Staat gleichsetzte. Hatte der „Bote“ anfangs noch neutral berichtet, so bot er schließlich allen antisemitischen Verleumdern Buschhoffs eine Plattform und erklärte ihn zum Mörder.

Seit 1850, mit dem langsamen Verschwinden der Zensur, dem Wegfall gewerblicher Beschränkungen und preiswerterer Drucktechnik, explodierte die Zahl der Zeitungen in Deutschland. Hatte es 1830 rund 100 politische Zeitungen in ganz Deutschland gegeben, erschienen Anfang 1887 im Deutschen Reich 5748 Zeitungen und Zeitschriften, mehr als die Hälfte davon in Preußen. Im Jahr 1892 erschienen nur in Berlin 818 Zeitungen und Zeitschriften, darunter allein 73 Titel zu Politik und Wirtschaft, von sozialdemokratisch bis antisemitisch und ultra-konservativ. In dieser vervielfältigten Zeitungslandschaft erlangten auch lokale Ereignisse schnell eine landesweite, aber meist völlig einseitig parteipolitisch gefärbte Verbreitung. Die Xantener Ritualmordlegende beschäftigte schließlich das gesamte Deutsche Reich — nur nicht in Massenmedien, die auf der Basis professioneller Nachrichten den sachlichen Diskussionsstoff zum Thema bereitstellten, sondern in einer Masse Medien, die ihrem jeweiligen Partei-Klientel die längst gefassten Urteile bestätigte.

Als Buschhoff trotz der bereits publizierten „Ermittlung“ des Kommissars Wolff auf freien Fuß gesetzt wurde, kannten die Blätter der konservativen und antisemitischen Parteien kein Halten mehr. Das antisemitische „Volk“ nannte am 15. Januar die Beweise für Buschhoffs Schuld „unwiderleglich“, ähnlich empörten sich „Staatsbürger Zeitung“, „Germania“ und die „Kreuz-Zeitung“, die recht offen eine jüdische Verschwörung zur Beeinflussung der Justiz behauptete: „Nebenbei aber treiben sich hier (in Xanten) in Cleve und Mayen, unter anscheinend amtlicher Maske, aber unzweifelhaft im Auftrage der Synagoge, allerlei Personen umher, welche ebenfalls bei der Entgleisung des Verfahrens mitgewirkt haben. Ueber diesen Punkt und über den Verkehr des Rabbiners in Crefeld mit dem Oberstaatsanwalt in Köln und andern Personen in Cleve sollen gelegentlich noch weitere Enthüllungen folgen.“

Schließlich zog der Staat die Reißleine: Kreisphysikus Dr. Bauer verfasste am 6. Februar 1892 ein zweites Gutachten, wonach ein Messer aus dem Besitz Buschhoffs als Tatwaffe infrage kommen könnte, am 7. Februar wurde er in Köln erneut verhaftet. Dann wurde ein Prozess vorbereitet, der am 4. Juli 1892 vor dem Klever Schwurgericht begann und zehn Verhandlungstage lang dauerte. 164 Zeugen wurden vernommen. Im Gerichtssaal in der Klever Schwanenburg fanden 150 Zuschauer und 16 Gerichtsberichterstatter Platz. Am 14. Juli 1892 sprachen die Geschworenen Adolf Buschhoff vom Vorwurf des Mordes an Johann Hegmann frei: nicht aus Mangel an Beweisen, sondern wegen erwiesener Unschuld. Zu Beginn der meisten Verhandlungstage stellte Landgerichtsdirektor Kluth Fehler aus den Zeitungsberichten der Vortage richtig. Die antisemitischen Blätter blieben dabei: Der Jude war es, es war ihm bloß nicht zu beweisen. Paul Nathan (1857-1927), ein jüdischer SPD-Politiker, schrieb vom Verfahren alarmiert, fürs diesmal sei der Feind abgeschlagen, aber die Flammen, die „verderblich an der Justizverwaltung emporzüngeln und die friedliche Bevölkerung schrecken und irreleiten, werden noch Schaden genug stiften, wenn nicht jetzt mit festem Griff die Bevölkerung die frivolen antisemitischen Brandstifter packt und ihnen ihr Handwerk nach Möglichkeit verleidet.“

Es kam anders. Als der kleine Johann Hegmann umgebracht wurde, war Adolf Hitler drei Jahre alt. Hitler und die Nazis brauchten den Antisemitismus weder zu erfinden, noch mussten sie große Teile der deutschen Bevölkerung erst lange davon überzeugen, Juden die Häuser anzuzünden, sie auszurauben, zu vertreiben und mit Mord zu bedrohen. Oder wegzusehen, wenn der Staat es tut. „Der Antisemitismus in Deutschland ist keine nationalsozialistische Erfindung, sondern wurzelt tief in der deutschen Gesellschaft“, schreibt der Xantener Historiker Ralph Trost.

Der lückenlose Beweis der Unschuld Adolf Buschhoffs und sein Freispruch führten keineswegs zu einer Beruhigung oder Beendigung des antisemitischen Ritualmord-Glaubens. Zwischen 1891 und 1899 sind in Deutschland weitere 120 Ritualmord-Anklagen aktenkundig. In den 1920er Jahren wurde der Tatort mit dem Namen der Familie Buschhoff in Xantener Stadtplänen als Sehenswürdigkeit für den erfundenen Ritualmord touristisch beworben.

Zwischen 1923 und 1931 verzeichnete der „Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens“ in Deutschland 40 Schändungen von Synagogen und 106 Schändungen von jüdischen Friedhöfen. Antisemitische Gewalttaten in den Jahren der Weimarer Republik fanden überall statt, in Neviges, Krefeld, Moers, Essen, Köln, Aachen und, und, und.

Mehr als 40 Jahre nach der unaufgeklärten Kindestötung konnte die Nazi-Propaganda nahtlos die Ritualmord-Legende aufgreifen. Im Oktober 1934 veröffentlichte die Wochenzeitschrift „Der Stürmer“ eine doppelseitige Geschichte unter der Überschrift: „Der Knabenmord zu Xanten am Rhein. Wie das nichtjüdische Kind Hegemann von dem Juden Buschoff geschächtet wurde.“ So falsch wie die Namen geschrieben waren, ging es im Text weiter: „Zunächst wusste sich niemand diese Untat zu erklären. Da drängten sich die Juden vor und sprachen mit krampfhaftem Eifer von einem Lustmord. Engstirnige und instinktlose Intellektuelle redeten es ihnen dienstbeflissen nach. Aus dem Volk aber kam eine andere Meinung. Sie ging von Mund zu Mund und bald war sie in allen Straßen und Gassen zu hören. Die Juden wurden dieses Mordes bezichtigt. ‚Es ist ein Ritualmord’, schrie das Volk, ‚Sie haben den Knaben Hegemann umgebracht, weil sie sein Blut brauchten’. Volkesstimme ist Gottesstimme.“

Der „Kriegs-Heimatkalender 1943 für Ruhr und Niederrhein“, 1942 in Duisburg gedruckt, feuerte die Legende noch einmal an: „Für den gesamten unteren Niederrhein war bekanntlich der jüdische Ritualknabenmord in Xanten vor etwas mehr als fünfzig Jahren, der vor dem Klever Landgericht verhandelt wurde und das Interesse der ganzen Weltöffentlichkeit auf sich zog, eine besondere Veranlassung zum allgemeinen Ausbruch eines Judenhasses unter der Bevölkerung. In aller Munde lebt noch heute nachstehende Strophe von einem damals spontan aus dem Volke entstandenen Hassliede: ,Juden, das sind Sünder, schlachten Christenkinder, schneiden ihnen die Hälse ab, das verdammte Judenpack.’“

Adolf Buschhoff starb am 8. Juni 1912 in Ehrenfeld und wurde auf dem jüdischen Friedhof in Köln-Deutz beigesetzt. Auf seinem Grabstein, der heute nicht mehr öffentlich zugänglich ist, steht eingraviert: „Ein Märtyrer seines Glaubens. Der Mann, der sein Joch trug, einsam saß er und verstummt, er heiligte seinen Schöpfer vor der Welt.“ Während der prominent aufgestellte Xantener Grabstein des kleinen Johann Hegmann weiter an die Rache-Forderung erinnert, gibt es von Adolf Buschhoff in Xanten keine Spuren. Die Stelle seines abgebrannten Hauses ist neu bebaut, kein Platz und keine Straße sind nach ihm benannt.

Im März 1892 ließ das Landgericht Berlin I Heinrich Oberwinders antisemitische Hetzschrift „Der Fall Buschoff. Die Untersuchung über den Xantener Knabenmord“ beschlagnahmen, die der Autor anonym als „Von einem Eingeweihten“ im Januar veröffentlicht hatte. Grund der Beschlagnahme war aber nicht etwa Oberwinders antisemitische Hetze, sondern die Beleidigung des Untersuchungsrichters Brixius.

Heinrich Oberwinder (1845-1914) war eine mehr als schillernde Figur: Er gilt als einer der Pioniere der österreichischen Arbeiterbewegung und vertrat als Sozialdemokrat eine reformistische Richtung. Später wechselte er das Lager und ging in Deutschland zur antisemitischen „christlich-socialen“ Bewegung. Als Inhaber einer „Vaterländischen Verlags-Anstalt“ war er zeitweise Chefredakteur des antisemitischen Parteiorgans „Das Volk“.

Am 4. November 1892 wurde vor dem Landgericht Elberfeld der Redakteur ten Winkel der „Rheinischen Wacht“ zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil das Blatt der Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, in der „Affäre Buschhoff“ nicht ordentlich zu ermitteln. Die „Rheinische Wacht“ war die Zeitung des 1890 in Elberfeld geründeten „Christlich-Socialen Vereins“. Bis 1905 nahm er als „Antisemitische Partei“ an Wahlen teil, stellte in Elberfeld Stadtverordnete und verfügte über eigene Reichstagskandidaten. Juden und Sozialdemokraten war der Zutritt zu den Versammlungen verboten. Der Verein und seine Zeitung leisteten wesentliche Vorarbeit, Judentum und SPD als zentrale Feindbilder der völkischen Bewegung und später der Nazis zu zementieren.

Am 18. November 1892 wurde Heinrich Oberwinder wegen Beleidigung von Brixius und dem Staatsanwalt Baumgard zu lediglich zwei Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er schon vor dem Verfahren beim preußischen Justizminister von Schelling interveniert hatte. Oberwinder reichte ein Gnadengesuch beim Wilhelm II. an; der Justizminister empfahl dem Kaiser die Umwandlung der Strafe in einen Monat Festungshaft.

29. Juni 1891: Um 10 Uhr wird Johann Hegmann (5) beim Spielen zuletzt auf der Rheinstraße (früher: Kirchstraße) gesehen. Um 18.30 Uhr findet die Magd Dora Moll die Leiche Kindes in einer Scheune hinter dem Haus und der Metzgerei der jüdischen Familie Buschhoff. Um 20 Uhr treffen Bürgermeister, Arzt und weitere Amtspersonen zur Tatortbesichtigung ein.

30. Juni 1891: Die Leiche des Kindes wird zu einer Obduktion nach Kleve gebracht. Die weitere Untersuchung des Tatorts widerlegt die These des Xantener Arztes von fehlenden Blutmengen und dem angeblichen „Schächterschnitt“.

1. Juli 1891: Der bankrotte Viehhändler und frühere Metzger Junkermann, der schon am Mordabend die Ritualmord-Legende streute, beschuldigt Buschhoff gegenüber dem Bürgermeister.

2. Juli 1891: Der Xantener Synagogenvorsteher Oster nimmt Kontakt zum Krefelder Oberrabbiner auf und bittet um Hilfe.

7. Juli 1891: Staatsanwalt Baumgard berichtet in einem Brief an Justizminister von Schelling von Pogrom-Stimmung und warnt, der Fall könne „vielleicht unter dem Titel eines Ritualmords noch weithin bekannt werden“.

12. Juli 1891: Pogromartige Ausschreitungen in Xanten, Steinwürfe auf Wohnhäuser und Menschen, Misshandlungen auf offener Straße, Zusammenrottungen vor dem Haus der Buschhoffs.

24. Juli 1891: In der Nacht zum 25. Juli wird das Haus der Buschhoffs verwüstet. Am Tag danach droht ein anonymes Schreiben, wenn Buschhoff nicht verhaftet werde, „so werden wir Bürger durch Blut oder Feuer verstehen, dass die Judenbrut vertilgt wird.“ Nachdem der Bürgermeister es ablehnt, Buschhoff zu seinem Schutz in Haft zu nehmen, flieht er mit seiner Familie zu Verwandten nach Köln.

7. und 8. August 1891: Ausbrüche weiterer Pogrome in Xanten, der Bürgermeister fordert beim Landrat Gendarmen an.

15. September 1891: Offizielles Ersuchen des Krefelder Oberrabiners an den preußischen Innenminister, einen Kriminalkommissar aus Berlin zur Untersuchung des Falls zu schicken.

25. September 1891: Kriminalhauptkommissar Wolff trifft aus Berlin am Niederrhein ein und beginnt mit den Untersuchungen.

14. Oktober 1891: Adolf Buschhoff wird gemeinsam mit Frau und Tochter verhaftet.

23. Oktober 1891: Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung gegen Adolf Buschhoff (Mord), Frau und Tochter (Beihilfe)

23. Dezember 1891: Aus Mangel an Beweisen werden die Buschhoffs aus der Haft entlassen.

6. Februar 1892: Kreisphysikus Dr. Bauer verfasst ein zweites Gutachten, wonach ein Messer aus dem Besitz Buschhoffs als Tatwaffe in Frage kommt.

7. Februar 1892: Auf Grundlage des neuen Gutachtens lässt Oberstaatsanwalt Hamm Buschhoff erneut verhaften.

9. Februar 1892: Debatte der „Affäre Buschhoff“ im preußischen Abgeordnetenhaus.

19. März 1892: Erneute Debatte über die Umstände des Xantener Mords im preußischen Abgeordnetenhaus.

4. Juli 1892: Eröffnung der Hauptverhandlung gegen Adolf Buschhoff mit mehr als 160 Zeugen vor dem Schwurgericht in Kleve.

14. Juli 1892: Letzter Verhandlungstag und Urteilsverkündung: Freispruch für Adolf Buschhoff wegen erwiesener Unschuld.

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