In Corona-Krise Das sind die Auflagen für einen Friseurbesuch

Berlin · Endlich die Haare nach mehreren Wochen wieder schneiden lassen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen.

Das sind die Auflagen für einen Friseurbesuch in der Corona-Krise
Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Endlich die Haare nach mehreren Wochen wieder mal schneiden lassen: Ein Schutzstandard regelt nun, unter welchen Vorgaben Friseursalons ab Mai öffnen dürfen. Zu den verpflichtenden Maßnahmen zählen unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Friseure und Kunden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Arbeitsschutzstandard der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Demnach sind Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege vorerst nicht erlaubt. Weiterhin soll in den Betrieben ein ausreichender Abstand zwischen den Menschen sichergestellt werden - etwa indem man die Anzahl der Arbeitsplätze begrenzt. Nach einer zeitweisen Schließung wegen der Corona-Pandemie dürfen Friseursalons ab dem 4. Mai wieder öffnen.

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ist von der Wirkung des neuen Standards überzeugt: „Wir sind sicher, dass der neue Arbeitsschutzstandard sichere Friseurdienstleistungen in der Pandemie garantiert“, sagte Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Verbands, der Deutschen Presse-Agentur. Indem zum Beispiel das Waschen der Haare jedes Kunden vorgeschrieben wird, sollen mögliche Viren dort abgetötet werden.

Dass Kunden ihre Kontaktdaten bei den Friseursalons hinterlassen sollen, ist laut Müller ebenso wichtig für die Sicherheit. So könnten Infektionsketten nachvollzogen werden. „Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“, heißt es dazu in dem Arbeitsschutzstandard. Ob der Standard ab Mai auch eingehalten wird, sollen laut Müller dann Ordnungsämter und die Berufsgenossenschaft kontrollieren.

(dpa)
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