Bund-Länder-Treffen Verkauf von Böllern und Feuerwerk an Silvester soll verboten werden

Berlin · Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester soll verboten werden. Die Maßnahme soll Krankenhäuser in der Corona-Pandemie entlasten.

 Der Verkauf von Feuerwerk soll im Jahr 2021 wieder verboten werden.

Der Verkauf von Feuerwerk soll im Jahr 2021 wieder verboten werden.

Foto: dpa/David Young

Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Darauf einigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Donnerstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es demnach zudem ein Feuerwerksverbot geben. Für betroffene Unternehmen ist eine entsprechende Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Bereits im vergangenen Jahr war wegen der Corona-Pandemie der Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt. Ziel war es, die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen - unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden.

Nach Einschätzung der Böller-Hersteller sei das „mit aller Wahrscheinlichkeit den Todesstoß für die gesamte Feuerwerksbranche in Deutschland“. Den 3000 Beschäftigten der Branche drohe die Arbeitslosigkeit, warnte der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) am Donnerstag. „Mit der Entscheidung gegen Feuerwerk haben Bund und Länder auf Basis von falsch gesetzter Panik riskiert, dass es jetzt endgültig aus sein könnte für unsere Branche“, sagte der VPI-Vorsitzende Thomas Schreiber.

Legales Silvesterfeuerwerk führe weder dazu, dass die Notaufnahmen an Silvester ein Problem hätten, noch dazu, dass sich die Situation auf den Intensivstationen verschärfe, sagte Schreiber. „Die Probleme sind übermäßiger Alkoholgenuss und illegale Feuerwerksprodukte.“

Klaus Gotzen, Geschäftsführer des VPI, sagte: „Das ist ein symbolisches Verbot auf unserem Rücken und ohne Wirkung.“ Dabei werde eine gesamte Industrie sich selbst und der drohenden Insolvenz überlassen.

(dpa)
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