Reisen in Corona-Zeiten Diese Regeln gelten für den Urlaub in Europa

Service · Sonnenbaden am Mittelmeer, Wandern in den Alpen, Städtetrip nach Skandinavien: Zur Sommersaison ist in Europa trotz Corona-Pandemie wieder Vieles möglich. Und auch für Reiserückkehrer gibt es gute Nachrichten.

 So sehen die aktuellen Bestimmungen in Europa aus.

So sehen die aktuellen Bestimmungen in Europa aus.

Foto: dpa/Markus Scholz

Die Temperaturen steigen, die Corona-Zahlen fallen und die Impfkampagne läuft weiter auf Hochtouren. Das erleichtert die Einreise in viele Urlaubsländer - und auch die Rückkehr nach Deutschland nach den Ferien. Einem Sommerurlaub in Europa steht also nichts mehr im Wege. Oder? Ein europäischer Überblick:

BALTISCHE STAATEN: Estland, Lettland und Litauen haben bereits in vielen Bereichen ihre Corona-Regeln gelockert: Der Einzelhandel ist in allen drei baltischen Staaten weitestgehend geöffnet, die Gastronomie darf auf Außenterrassen und teils auch im Innenbereich unter Auflagen wieder Gäste bedienen. Auch Museen, Theater und Kinos dürfen zumindest eine begrenzte Zahl von Besuchern empfangen. Dabei gibt es teils Vorrechte für nachweislich Geimpfte und Genesene.

Wer von Deutschland oder aus anderen EU-Ländern einreist, muss sich registrieren. Nicht-Geimpfte müssen in Lettland und Litauen einen negativen Corona-Test bei Ankunft vorzuweisen. In Estland gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus stärker betroffenen Ländern - Deutschland zählt gegenwärtig nicht dazu. In Lettland und Litauen dagegen sind nur Geimpfte und Genesene davon befreit.

Umgekehrt werden die baltischen Staaten von Deutschland als einfache Risikogebiete eingestuft. Damit entfällt die Quarantänepflicht bei Einreise in die Bundesrepublik: Wer einen negativen Test vorweisen kann, muss sich nicht mehr selbst isolieren.

BELGIEN: Kneipen, Kinos, Fitnessstudios: Belgien hat dank abnehmender Infektionszahlen die Corona-Regeln deutlich gelockert. Auch die Innengastronomie ist geöffnet und man kann Konzerte besuchen. In Brüssel entfällt die allgemeine Maskenpflicht draußen. Die grundsätzliche Test- und Quarantänepflicht für Einreisende soll am 22. Juni enden. Für Rückkehrer nach Deutschland gilt eine Testpflicht, die Bundesregierung warnt vor touristischen Reisen.

BULGARIEN: Das Urlaubsland am Schwarzen Meer hat für den internationalen Tourismus wieder geöffnet. Geimpfte, getestete und von Covid-19 genesene Reisende aus EU-Staaten dürfen Bulgarien ohne Quarantänepflicht besuchen. Seit dem 30. Mai gilt Bulgarien aus deutscher Sicht nicht mehr als Risikogebiet. Urlauber aus dem Nachbarland Rumänien dürfen ohne Corona-Test oder Impf-Nachweis einreisen.

Lokale, Einkaufs- und Fitnesszentren, Diskotheken und Casinos sowie Theater, Kinos und Museen sind unter Auflagen wieder geöffnet. Private Feste mit mehr als 15 Teilnehmern sind wieder erlaubt. Fußballspiele dürfen mit Fans im Stadion bei Einhaltung der Corona-Regeln ausgetragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, Supermärkten und Banken sowie in Kirchen und gemeinschaftlich genutzten Räumen gilt Maskenpflicht. Gegen Covid-19 geimpfte Touristen haben keine Vorrechte.

DÄNEMARK: Was seit längerem für Einwohner Schleswig-Holsteins galt, gilt mittlerweile für alle Reisenden aus der Bundesrepublik: Deutsche Urlauber müssen nach der Ankunft in Dänemark nicht mehr in Quarantäne. An der Grenze muss man jedoch einen negativen Corona-Test vorzeigen und sich nach der Einreise noch einmal testen lassen. Vollständig Geimpfte Deutsche und viele andere Menschen aus EU- und Schengen-Ländern dürfen seit Mai ohne Test und Quarantäne einreisen. Innerhalb Dänemarks gibt es recht wenige Beschränkungen: Geschäfte, Restaurants und Kneipen sind lange wieder offen, Fitnessstudios, Museen und Kinos ebenso. Seit Montag muss man auch keine Maske mehr tragen, es sei denn, man steht in Bus, Bahn oder Metro. Vielerorts muss man aber seinen Corona-Pass vorlegen, mit dem man negative Tests, Impfungen und überstandene Infektionen nachweisen kann.

FRANKREICH: Geschäfte, Restaurants und Kulturstätten sind in Frankreich offen. Auch Kinos, Konzerthallen und Schwimmbäder können mit Auflagen ihre Tore öffnen. Reisen im Land sind gestattet, Hotels haben geöffnet. Nachts muss eine Ausgangssperre ab 23.00 Uhr eingehalten werden, ab Sonntag soll sie entfallen.

Für Reisende aus Deutschland und anderen Ländern reicht zur Einreise mittlerweile ein aktueller Antigentest, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch mit einem Nachweis über den vollständigen Impfschutz können Menschen nach Frankreich einreisen. Frankreich gilt noch immer als Risikogebiet. Für die Rückreise nach Deutschland muss die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt werden. Mit einem negativen Corona-Test, einem Impf- oder Genesungsnachweis bei Einreise können sich Menschen von der Quarantänepflicht befreien.

GRIECHENLAND: Seit Sonntag gelten die Halbinsel Peloponnes, die nördliche Ägäis und mehrere andere Regionen des Landes laut Auswärtigem Amt nicht mehr als Risikogebiet. Griechenland sei regional sehr unterschiedlich von Corona betroffen, heißt es bei der Behörde zur Begründung. Flugpassagiere müssen bei der Rückreise nach Deutschland nur noch einen negativen Test vorweisen, es gibt keine Quarantäne mehr.

Mittlerweile wurden die meisten Corona-Maßnahmen von der griechischen Regierung aufgehoben. Es gilt aber weiterhin ein nächtliches Ausgangsverbot von 1.30 Uhr bis 5.00 Uhr. Tavernen haben ihre Außenbereiche geöffnet, in Gastronomie und am Strand gelten Abstandsregeln sowie überall im öffentlichen Raum Maskenpflicht.

Griechenland-Besucher müssen vor der Einreise auf der Website https://travel.gov.gr ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code. Außerdem müssen sie bei der Einreise eine mindestens 14 Tage zuvor abgeschlossene Impfung oder einen höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorweisen - das gilt auch für Kinder ab fünf Jahren. Das deutsche gelbe Impfbüchlein wird akzeptiert.

GROßBRITANNIEN: Im Vereinigten Königreich verbreitet sich die hochansteckende, zunächst in Indien entdeckte Delta-Variante rapide und macht mittlerweile mehr als 90 Prozent der Fälle aus. Geplante weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in England sind für voraussichtlich vier Wochen aufgeschoben worden. Viele Corona- Maßnahmen wurden bereits aufgehoben, so sind Pubs, Restaurants und Geschäfte weitgehend wieder geöffnet. Schottland, Wales und Nordirland haben ihre eigenen Corona-Maßnahmen, die sich aber nur in Details unterscheiden.

Für Einreisende gibt es weiter große Hürden: In den meisten Fällen ist eine zehntägige Quarantäne notwendig - bei Hochrisikoländern sogar auf eigene Kosten im Hotel. Vor der Einreise ist in jedem Fall ein negativer Test notwendig, außerdem müssen am zweiten und achten Tag nach der Einreise PCR-Tests gemacht werden. Ausnahmen für Geimpfte gibt es bislang nicht. Die Bundesregierung hat Großbritannien wegen der Delta-Variante erneut als Virusvariantengebiet eingestuft, sodass nach der Einreise von der Insel nach Deutschland 14 Tage Quarantänepflicht gelten.

IRLAND: Nach monatelangem Lockdown dürfen Restaurants und Kneipen wieder Besucher empfangen - doch nur in Außenbereichen. Für Anfang Juli sind weitere Lockerungen geplant.

Von nicht notwendigen Reisen nach Irland wird weiterhin abgeraten. Einreisende müssen einen negativen PCR-Test vorweisen und sich in Quarantäne begeben. Für Einreisende aus Ländern mit besonders hohen Corona-Fallzahlen oder gefährlichen Varianten gilt ebenfalls verpflichtende Isolation im Hotel. Allerdings gibt es in Irland bereits mehr Freiheiten für vollständig Geimpfte: So gelten für sie etwa lockere Bestimmungen bei Verabredungen oder Quarantäne-Regeln.

ITALIEN: In dem Mittelmeerland hat der Urlauberstrom bereits eingesetzt. In Rom und anderen Kulturstädten sind viele Innenstadt-Cafés wieder voll. In Restaurants und auf Piazzen herrscht oft Trubel bis spät abends. Ein Großteil des Landes gehört seit kurzem zu den sogenannten Weißen Zonen mit den lockersten Corona-Regeln. Dort entfällt etwa die nächtliche Ausgangssperre ab 24.00 Uhr. Überall gilt aber weiter die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske im öffentlichen Raum, auch draußen, und die Abstandspflicht.

Wer in das 60-Millionen-Einwohner-Land reist, soll ein digitales europäisches Einreiseformular ausfüllen (https://app.euplf.eu). Außerdem verlangen die Behörden einen negativen PCR- oder Antigen-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dann entfällt die Quarantäne. Wegen der stark sinkenden Infektionszahlen ist Italien für Berlin kein Corona-Risikogebiet mehr, wer auf dem Landweg heimkehrt, muss keine Corona-Einreisebeschränkungen beachten. Flugpassagiere müssen aber einen negativen Schnelltest vorweisen - plus digitale Reiseanmeldung beim deutschen Portal dafür.

KROATIEN: Das beliebte Urlaubsland rüstet sich für die neue Saison. Mindestens einmal Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete können in Kroatien Urlaub machen. Ihren Status müssen sie beim Grenzübertritt nachweisen. Im Land selbst gibt es sonst keine Vorrechte für Geimpfte. Gaststätten dürfen Gäste auch wieder in ihren Innenbereichen empfangen, ausgenommen sind Cafés ohne Speisenangebot, die nur draußen bedienen dürfen. In öffentlichen Innenräumen muss Maske getragen werden, draußen überall dort, wo kein Abstand eingehalten werden kann.

LUXEMBURG: Bei einer Einreise nach Luxemburg gibt es derzeit keine Einschränkungen, es gibt auch keine Grenzkontrollen. Nur Flugreisende müssen, wenn sie auf dem Flughafen Findel in Luxemburg ankommen, vor Reiseantritt einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorlegen. Hotellerie und Gastronomie sind geöffnet: In der Außengastronomie können Gäste ohne Test Platz nehmen, im Inneren muss man ab fünf Personen nachweisen, dass man negativ getestet, geimpft oder von Corona genesen ist. Der Kultur- und Sportbereich ist geöffnet.

MALTA: Das kleinste EU-Land wirbt mit sehr niedrigen Infektionszahlen und hohen Impfquoten um Urlauber. Die Beschränkungen werden immer weiter gelockert. Restaurants dürfen Gäste bis Mitternacht an Tischen - drinnen und draußen - bedienen. In Bars, Kinos und Theatern läuft der Betrieb wieder. Wer nach Malta reist, braucht einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ muss er vor Ort gemacht werden. Kosten: rund 120 Euro plus eine Übernachtung in einem Quarantänehotel. Auch für die Rückreise nach Deutschland ist ein Corona-Test oder eine volle Impfbescheinigung nötig - plus digitale Reiseanmeldung beim deutschen Portal dafür.

NIEDERLANDE: Das öffentliche Leben normalisiert sich. Museen, Theater Zoos und Kinos sind wieder geöffnet und dürfen zumindest eine begrenzte Zahl von Besuchern empfangen. Restaurants können unter Auflagen Gäste auch im Innenbereich bedienen und das bis 22.00 Uhr. Geschäfte sind schon länger wieder geöffnet. Prostituierte dürfen wieder Kunden empfangen. Lockerungen gibt es auch beim Sport. Nur die Discos und Nachtclubs bleiben noch geschlossen. Während der Fußball-EM dürfen Kneipen auch keine Spiele auf Videoschirmen zeigen. Deutsche können das Land nun wieder ohne negativen PCR-Test und Quarantänepflicht besuchen. Allerdings werden sie ermahnt, dass die allgemeinen Corona-Regeln wie Maskenpflicht und Abstandsregeln auch für Campingplätze und Ferienhäuser gelten. Auch bei der Heimkehr nach Deutschland gibt es keine Auflagen mehr.

NORWEGEN: Urlaub in Norwegen ist für Deutsche weiter nicht möglich. Auch das Auswärtige Amt rät von unnötigen Reisen in mehrere Regionen des Landes ab. Die Einreise aus Deutschland ist aber möglich, wenn man einen triftigen Grund hat. Dann muss man aber in Quarantäne. Wer vollständig gegen Covid-19 geimpft ist oder eine Infektion in den vergangenen sechs Monaten nachweisen kann, entgeht mittlerweile der Quarantäne. Voraussetzung dafür ist, dass man sich noch an der Grenze oder innerhalb von zwei Tagen nach Ankunft testen lässt.

Die Geschäfte und Restaurants sind fast überall geöffnet. In Bussen, Bahnen und Geschäften muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

ÖSTERREICH: Seit wenigen Tagen ist das gesamte Land kein Risikogebiet mehr, nachdem die deutsche Bundesregierung auch die Reisewarnung für die beliebten Urlaubsregionen Tirol und Vorarlberg aufhob. In Österreich werden die Corona-Regeln immer weiter gelockert. Auch die Maskenpflicht für Gastronomie und Veranstaltungen wird ab 1. Juli aufgehoben. Das gilt auch für das Personal. In Geschäften, Bussen und Bahnen sowie in Museen kann dann ein Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske getragen werden. Überall gilt: Zutritt hat, wer getestet, genesen oder geimpft ist. Auch wer einreisen will, muss nachweislich diese 3-G-Regel beachten. In Österreich hat bereits mehr als die Hälfte der Einwohner eine Impfung erhalten.

POLEN: Das Nachbarland hat seit Mai schrittweise gelockert. Einkaufszentren, Hotels, Museen und Kunstgalerien dürfen unter Auflagen öffnen. Restaurants dürfen in Außenbereichen Gäste bedienen, in Innenräumen gilt dies mit eingeschränkter Kapazität. Auch Fitnessstudios und Hallenbäder sind wieder in Betrieb. Bei Feiern sind maximal 150 Gäste erlaubt. In Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht.

Bei der Einreise aus Deutschland und anderen EU-Ländern gilt eine Quarantänezeit von zehn Tagen. Dies gilt nicht für Reisende, die bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Auch vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sind von der Quarantäne befreit. Bei der Einreise per Flugzeug besteht aber weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests.

PORTUGAL: In Portugal ist der Ausnahmezustand zur Eindämmung der Pandemie nach fünfeinhalb Monaten am 1. Mai beendet worden. Cafés, Bars und Restaurants sowie Kinos, Theater und andere Kultur- und Freizeitstätten sind geöffnet. Im Freien und in öffentlichen Räumen gilt Maskenpflicht, wenn der empfohlene Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Kinder unter zehn Jahren und Menschen mit einem Attest sind ausgenommen.

Besucher aus Deutschland und aus anderen EU-Ländern mit einer relativ guten Corona-Lage dürfen zu touristischen Zwecken einreisen. Alle Besucher über zwei Jahren müssen aber weiterhin einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Akzeptiert wird auch ein negativer Antigentest, der jedoch bei Abflug nicht älter als 24 Stunden sein darf.

RUMÄNIEN: In dem südosteuropäischen Land ist der Betrieb der Außengastronomie uneingeschränkt erlaubt, Hotels sind geöffnet. Im Freien und damit auch etwa an Stränden gelten Abstandspflichten, ein Mund-Nasen-Schutz muss nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen getragen werden. Für die Innengastronomie gilt: Wenn ein Gastwirt nur geimpfte Gäste zulässt, darf sein Lokal zu 100 Prozent besetzt sein. Andernfalls gelten Begrenzungen. Clubs, Diskotheken, Spielhallen und Bars sind nur für vollständig geimpfte Personen geöffnet. Deutsche Touristen brauchen weder Impf- noch Testnachweis und müssen auch nicht in Quarantäne. Dies gilt auch bei der Rückkehr aus Rumänien nach Deutschland.

SCHWEDEN: Die Schweden haben in der Corona-Krise einen Sonderweg mit vergleichsweise lockeren Maßnahmen gewählt. Die Einreiseregeln sind ebenfalls locker gehalten, und die Behörden raten auch nicht mehr vor Reisen nach Deutschland ab. Einreisende aus EU-Ländern müssen einen negativen, maximal 48 Stunden alten Corona-Test vorweisen, Menschen aus dem restlichen Skandinavien sind davon ausgenommen. Bei Rückreise nach Deutschland ist für Nicht-Geimpfte ebenfalls ein negativer Test erforderlich.

Im Land gibt es keine Maskenpflicht, und die geltenden Beschränkungen sollen nun nach und nach gelockert werden. Seit Anfang Juni sind unter anderem wieder mehr als acht Teilnehmer bei Zusammenkünften und Veranstaltungen erlaubt. Im Kino und in anderen Innenräumen mit festen Sitzplätzen dürfen 50 Menschen dabei sein, bei Veranstaltungen unter freiem Himmel wie Fußballspielen im Stadion bis zu 500.

SCHWEIZ: Es gibt keine Einschränkungen bei der Reise. Wer mit Bus, Bahn oder Schiff - über den Rhein oder Bodensee - ankommt, muss lediglich ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen, Flugreisende brauchen einen negativen Corona-Test. Hotellerie und Gastronomie sind geöffnet: Restaurants auch innen, ebenso Wellness- und Thermalbäder und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater, Kinos und Zoos. Negative Corona-Tests oder der Nachweis einer Impfung sind zum Betreten nicht nötig. Überall gelten aber Hygienekonzepte mit Abstand oder begrenzter Gästezahl pro Tisch.

SLOWAKEI: Für die Slowakei gelten seit dem 14. Juni weitere Erleichterungen bei der Einreise aus EU-Ländern. Als Ersatz für die bisherige Quarantänepflicht reicht jetzt ein negativer Corona-Test, der an der Grenze nachgewiesen wird. Die Gültigkeitsgrenzen sind maximal 72 Stunden für PCR-Tests, maximal 24 Stunden für Antigentests. Geimpfte können sich nach bestimmten, je nach Impfstofftyp unterschiedlichen Fristen auch diese Tests ersparen. Touristen müssen sich aber vor der Einreise online registrieren.

Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Gastronomiebetriebe dürfen in Außenbereichen servieren, in fast allen Landkreisen dank geringer Inzidenz auch wieder im Inneren. Zu Kultur- und Sportveranstaltungen ist mit Abstandsregeln wieder Publikum zugelassen.

SPANIEN: Die Pandemie-Lage entspannt sich weiter. Vor allem in Urlaubsregionen wie den Balearen, den Kanaren oder in Valencia ist die Sieben-Tage-Inzidenz fast so niedrig wie in Deutschland. Trotz immer weiterer Öffnungen steigen die Corona-Zahlen nicht. Im Zuge dieser positiven Entwicklung normalisiert sich das Leben überall im Land immer mehr. So wird die Sperrstunde für Gastronomiebetriebe und Nachtlokale auf der Urlauberinsel Mallorca und den anderen Balearen Ibiza, Menorca und Formentera ab Samstagabend von bisher Mitternacht auf 2.00 Uhr morgens verlegt. Dann dürfen in den Außenbereichen von Restaurants, Bars und Cafés statt wie bisher zehn künftig zwölf Personen an einem Tisch sitzen. Wirte dürfen ihre Gäste auch wieder am Tresen bedienen. Diskotheken bleiben auf den Balearen aber noch mindestens bis Mitte Juli geschlossen.

Vorteile für Geimpfte oder Genesene gibt es außer bei der Einreise in Spanien jedoch bisher noch nicht.

Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Andalusien, Aragonien, Kastilien und Léon, Katalonien, Madrid, Navarra, La Rioja, dem Baskenland und die Nordafrika-Exklaven Melilla und Ceuta.

TSCHECHIEN: Touristische Reisen sind für Menschen aus Deutschland, Österreich und fünf weiteren EU-Staaten wieder möglich. Für die Einreise sind eine vorherige Onlineanmeldung und ein Negativtest erforderlich. Geimpfte aus diesen Ländern, deren erste Spritze zumindest 22 Tage zurückliegt, brauchen keinen Test. Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit den Nachbarstaaten ist innerhalb von 24 Stunden ohne Auflagen möglich. Für Deutschland ist Tschechien aufgrund sinkender Corona-Infektionszahlen kein Risikogebiet mehr.

TÜRKEI: Wer aus Deutschland in die Türkei reisen will, braucht dafür seit Juni nur noch einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen maximal 72-Stunden alten PCR-Test. Menschen, die eine Corona-Erkrankung überstanden haben oder vor mindestens zwei Wochen geimpft worden sind, können mit diesem Nachweis und ohne Test einreisen. Reisende sind von immer noch geltenden Ausgangsbeschränkungen für die türkische Bevölkerung ausgenommen. Restaurants, Cafés und eine Reihe weiterer Einrichtungen können wieder Gäste empfangen.

UNGARN: Touristische Reisen nach Ungarn sind noch nicht möglich. Ausnahmen gelten für Menschen, die in einem der Länder geimpft wurden, deren Impfnachweise Ungarn wegen Wechselseitigkeit anerkennt. Darunter sind aber keine westeuropäischen Länder, auch Deutschland nicht. Ausnahmeregelungen mit PCR-Testpflicht gelten für Fans, die zu einem der vier Spiele der Fußball-EM nach Budapest kommen. Die Außenbereiche der Gaststätten stehen allen offen. Geimpfte und Genesene (nicht aber Getestete) können sich außerdem im Innenbereich von Gaststätten aufhalten sowie Museen, Theater, Kinos, Bäder, Fitnessstudios und Sportveranstaltungen besuchen. Außerdem besteht weitgehend eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

ZYPERN: Zypern steht seit dem vergangenen Wochenende nicht mehr auf der Liste der Risikoländer des Auswärtigen Amtes. Das heißt, dass bei der Rückreise von der Ferieninsel nur noch ein negativer Test oder eine abgeschlossene Impfung vorgewiesen werden müssen. Tavernen, Bars und Cafés haben unter Auflagen ihre Außenbereiche geöffnet, die nächtliche Ausgangssperre wurde vergangene Woche aufgehoben. Um sich frei bewegen zu können, benötigen Touristen den „Cyprus Flight Pass“. Er wird vor der Einreise auf der Website www.visitcyprus.com beantragt und sollte während des Urlaubs stets mitgeführt werden.

Zur Einreise benötigen die Gäste außerdem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ müssen sie eine erste Impfung nachweisen, die mindestens drei Wochen zurückliegt. Das deutsche gelbe Impfbuch wird akzeptiert.

(dpa)
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