Corona-Maßnahme Mehrwertsteuersenkung: Geschäfte können Rabatt an der Kasse gewähren

Berlin · Geschäfte, die ihre Preise wegen der geringeren Mehrwertsteuer in den kommenden Monaten vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Sie könnten eine Ausnahmeregelung nutzen, erklärte das Wirtschaftsministerium.

 So muss das nicht aussehen, wenn die Mehrwertsteuersenkung an Kunden weitergegeben werden soll.

So muss das nicht aussehen, wenn die Mehrwertsteuersenkung an Kunden weitergegeben werden soll.

Foto: dpa/Oliver Berg

Geschäfte, die ihre Preise wegen der geringeren Mehrwertsteuer in den kommenden Monaten vorübergehend senken wollen, müssen dafür nicht alle Preisschilder ändern. Sie könnten eine Ausnahmeregelung nutzen und den Rabatt pauschal an der Kasse gewähren, erklärte das Wirtschaftsministerium am Freitag. So könne die Senkung kostengünstig und unbürokratisch umgesetzt werden. Zuvor war kritisiert worden, es sei für den Handel sehr aufwendig, für nur ein halbes Jahr überall neue Preise auszuzeichnen.

Solche pauschalen Rabatte, die erst an der Kasse vom Preis abgezogen werden, kennt man bisher vor allem aus dem Schlussverkauf. Nur bei preisgebundenen Waren wie Büchern, Zeitschriften und rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei die Ausnahme nicht möglich.

Der Mehrwertsteuersatz soll befristet vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent herabgesetzt werden. Die Maßnahme ist Teil des 130 Milliarden schweren Konjunkturpakets der Koalition aus Union und SPD zur Ankurbelung der Wirtschaft in der Corona-Krise.

(dpa)
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