Corona-Krise Was im Alltag erlaubt ist – und was nicht

Berlin · Einkaufen, Spaziergänge mit der Familie, Joggen, Hilfe für andere: Die neuen Einschränkungen gestatten den Menschen eine Reihe von Ausnahmen.

 Sonntägliche Spaziergänger und ein Fahrradbote am Kö-Graben in Düsseldorf – Hauptsache, der Abstand bleibt gewahrt.

Sonntägliche Spaziergänger und ein Fahrradbote am Kö-Graben in Düsseldorf – Hauptsache, der Abstand bleibt gewahrt.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Die Straßen sind leer, die Menschen besorgt. Und die Infektionszahlen steigen, am Sonntag auf mindestens 24 100 in Deutschland, davon mehr als 7300 in Nordrhein-Westfalen. Deshalb gelten für alle Bürgerinnen und Bürger jetzt noch drastischere Einschränkungen der sozialen Kontakte. Was die Beschlüsse von Bund und Ländern vom Sonntag bedeuten – und was die Politik gegen die Krise für Mieter, Beschäftigte und Wirtschaft tun will:

Gilt eine Ausgangssperre in Deutschland?

Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten – es sei denn es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Zu allen anderen soll man einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.

Was gilt für die eigene Wohnung?

Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

Wie hoch sind die Strafen?

Bis zu 25 000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. „Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln – mit Folgen bei Nichteinhaltung.

Was ist draußen noch erlaubt?

Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft – aber eben individuell. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuche, zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.

Was muss bundesweit geschlossen werden?

Restaurants und Cafés – Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.

Dürfen Länder und Kreise darüber hinaus gehen?

Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln. In Bayern darf man weiterhin nur zu zweit an die frische Luft, wenn man zu einem Hausstand gehört.

Wie funktionieren die bisherigen Beschränkungen für draußen?

Überwiegend gut, wie die Behörden berichteten. Auch am Sonntag waren meist nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit Kindern zusammen unterwegs. Es gab aber auch immer wieder Verstöße. In Neuruppin zum Beispiel löste die Polizei am Wochenende gleich sechs größere Feiern und Sporttreffen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. In Bayern gab es bis Sonntagnachmittag bei 25 000 Polizeikontrollen 500 Beanstandungen.

Was tut die Regierung zur Abfederung der Folgen?

In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte, Soloselbstständige und Kliniken aufgespannt werden. Die umfangreichen Rechtsänderungen sollen im Schnellverfahren beschlossen werden: Am Montag im Kabinett, am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat.

Wie teuer sollen die Schritte werden?

Das kann noch niemand sagen: Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein Rettungsschirm für Firmen – der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ – soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Kleinunternehmen und Selbstständige sollen eine direkte Unterstützung von bis zu 15 000 Euro erhalten.

Was ist für Mieter geplant?

Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben. Aber die Vermieter sind auf den Barrikaden: Der Präsident ihres Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, sagt: „Die Bundesregierung will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten.“ Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen den Gesetzentwurf.

Was ist für Beschäftigte geplant?

Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter halten können – statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent. Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.

Was will die Regierung noch tun?

Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit mehr als drei Milliarden Euro helfen. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben, so dass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen.

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