Verdacht auf Corona-Infektion Krankschreibung per Telefon jetzt für bis zu 14 Tage möglich

Berlin · Die Regelungen zur Krankschreibung per Telefon werden angesichts der Corona-Pandemie weiter gelockert. Bei leichten Atemwegserkrankungen ist nun möglich sich bis zu 14 Tage krank schreiben zu lassen.

 Symbolbild

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Foto: picture alliance/dpa/Andrea Warnecke

Angesichts der Zunahme der Corona-Fälle werden die Vorgaben für eine Krankschreibung weiter gelockert. Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege können sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für bis zu 14 Tage krank schreiben lassen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin mitteilte.

Eine telefonische Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist auch möglich, wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Patienten müssen dafür also nicht eigens in die Praxis kommen.

Bereits seit etwa zwei Wochen dürfen Ärzte per Telefon eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beziehungsweise eine Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kinds für bis zu sieben Tage ausstellen.

KBV und Krankenkassen erweiterten diese Regelung nun noch einmal. Neu ist neben der längeren Dauer der Krankenbescheinigung, dass unter die Regelung auch Patienten fallen, bei denen ein Infektionsverdacht besteht. Die Regelung ist bis zum 23. Juni befristet.

(AFP)
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