Sexual-Delikt : Borussia-Fanzug: Verurteilter Vergewaltiger profitiert von zäher Justiz-Bürokratie
Der Mann, der in einem Fußball-Sonderzug eine Frau missbraucht haben soll, war bereits einschlägig verurteilt. Seine Akte pendelt zwischen Behörden hin und her — bis der Mann, der längst hätte einsitzen müssen, mutmaßlich erneut zum Täter wird.
Düsseldorf. Wie kann es sein, dass ein Mann, der längst seine Haftstrafe wegen einer früheren Vergewaltigung hätte antreten müssen, weiter auf freiem Fuß bleibt? Und es dann — so der noch nicht geklärte Verdacht — offenbar zu einer weiteren Vergewaltigung durch den zuvor Verurteilten kommt? Diese Frage hat am Mittwoch den Rechtsausschuss im Landtag beschäftigt.
Der Fall: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann, der am 15. April nach einem Spiel von Borussia Mönchengladbach bei Bayern München in einem Fußballfan-Zug eine junge Frau vergewaltigt haben soll. Der Beschuldigte war bereits am 13. April 2016 wegen Vergewaltigung in einem anderen Fall und „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ sowie Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ein Strafmaß also, bei dem eine Bewährung nicht mehr möglich ist.
Weil er aber Berufung und dann Revision einlegte, blieb der Mann auf freiem Fuß. Mit seinem letzten Rechtsmittel scheiterte er vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf am 29. November 2017. Also mehr als eineinhalb Jahre nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung. Immerhin ab diesem Zeitpunkt, also fast ein halbes Jahr vor dem jetzt bekannt gewordenen Tatvorwurf, hätte er seine Haft antreten müssen. Sollte man meinen. Warum es aber doch anders kam und der Mann auch Mitte April 2018 noch auf freiem Fuß war, versucht ein Bericht des NRW-Justizministeriums zu erklären.