Bluttat in der „Liebeszelle“

Im sogenannten Langzeitbesuchsraum dürfen Häftlinge sich ungestört mit ihren Partnern treffen.

Remscheid. Es sollte einer der seltenen Nachmittage in Zweisamkeit werden. Wie immer bei ihren Besuchen in der Justizvollzugsanstalt Remscheid wird die 46-jährige Frau am Sonntag von den Beamten durchsucht, wie immer geht sie durch einen Metalldetektor. Die Anstaltsleitung geht auf Nummer sicher - niemand soll einen gefährlichen Gegenstand oder Schmuggelware mit ins Gefängnis bringen.

Die Inhaftierten dagegen werden in Remscheid nicht vor Eintritt in einen der sechs sogenannten Langzeitbesuchsräume kontrolliert. Ein Fehler, der der Freundin des verurteilten Mörders Klaus-Dieter H. das Leben kostet. Der 50-Jährige hat zwei Messer und einen Radmutterschlüssel bei sich, mit denen er die Frau tötet.

Die Langzeitbesuchsräume sollen Familien, in denen Vater oder Mutter in Haft ist, in gemütlicher Atmosphäre zusammenführen und Paaren ungestörten Kontakt ermöglichen. In den Zimmern, die Appartements ähneln, haben Partner in Remscheid zweimal im Monat mindestens drei Stunden Zeit, sich vollkommen privat zu treffen.

Kein Beamter stört und keine Kamera beobachtet sie dabei. Die Räume sind mit Sofa, Stühlen und Tisch, einer Küchenzeile und einem kleinen Bad mit Dusche ausgestattet. In Remscheid haben Paare sich in den "Liebeszellen" im vergangenen Jahr 1750 mal getroffen.

Kondome werden in NRW-Gefängnissen laut Justizministerium vom Krankenpflegedienst der JVA zur Verfügung gestellt. Ob Klaus-Dieter H. und seine Freundin dort am Sonntag Geschlechtsverkehr haben, ist unbekannt. Aber "die Auffinde-Situation des Opfers", sagt Kriminaldirektor Tobias Clauer, weise darauf hin, dass das Paar möglicherweise zuvor sexuellen Kontakt hatte.

In jedem dieser Räume befindet sich ein Alarmknopf für den Notfall. Warum das Opfer in Remscheid ihn nicht gedrückt hat, ist noch unklar. Er ist aber laut Ministerium funktionsfähig. Hilfeschreie waren nach Angaben von Gefängnisleiterin Katja Grafweg nicht zu hören.

In zwölf NRW-Strafanstalten gibt es solche Langzeitbesuchsräume. Die Idee dazu stammt aus Spanien. Mitglieder des NRW-Landtages brachten sie 1987 nach einer Informationsreise in spanischen Strafanstalten mit. Anfangs war der Besuch der Langzeiträume nur Ehepartnern gestattet. Inzwischen sind die Regeln lockerer, sodass man sich dort auch treffen kann, wenn man in einer "besonders förderungswürdigen Beziehung" lebt.

Dazu gehören Partnerschaften, die seit mindestens einem Jahr bestehen sowie gleichgeschlechtliche Beziehungen. "Besonders förderungswürdig bedeutet, dass es sich um eine ernste Beziehung handelt. Das soll den Gefangenen helfen, etwas gelassener und fröhlicher zu werden und ihre Beziehung zu stabilisieren", sagt Andrea Bögge vom NRW-Justizministeriums.

Die Partner, die Inhaftierte in Langzeitbesuchsräumen treffen, werden laut Justizministerium vorher von Vollzugsbeamten überprüft und vor jedem Besuch durchsucht. Und auch die Häftlinge sollen laut Bögge durchsucht werden. Das ist in Remscheid nicht geschehen.

Und das, obwohl die Anstaltsleitung hätte vorgewarnt sein müssen. Denn bislang hat es in diesen Räumen nach Justizangaben schon zwei Vorfälle gegeben: 1994 in Dortmund und 1999 in Werl. Dabei hätten die Gefangenen ihre Ehefrauen angegriffen. In beiden Fällen ist es glimpflicher als in Remscheid ausgegangen.

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