Tatwaffe verkauft BGH hebt Haftbefehl gegen einen Beschuldigten im Mordfall Lübcke auf

Karlsruhe · Kassels Regierungspräsident Lübcke wird auf seiner Terrasse erschossen - die Nachricht hat die Bundesrepublik im Sommer erschüttert. Was genau in der Tatnacht geschah, wird weiter ermittelt. Ein Haftbefehl wird nun zumindest aufgehoben

BGH hebt Haftbefehl gegen einen Beschuldigten im Mordfall Lübcke auf
Foto: dpa/Swen Pförtner

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke aufgehoben. Das teilte der 3. Strafsenat am Mittwoch in Karlsruhe mit. Elmar J. steht im Verdacht, dem als Schützen verdächtigen Stephan E. die Tatwaffe verkauft zu haben.

Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss getötet worden. Der früher als Neonazi bekannte Stephan E. soll nach bisherigen Ermittlungen der Schütze sein.

Bisher gibt es keine Belege für die Anwesenheit eines weiteren Mannes am Tatort. Am Mittwoch hatte der Anwalt von Stephan E. aber berichtet, dieser sei gemeinsam mit Markus H. bei Lübcke gewesen. Gegen H. wird bisher wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt.

Der Anwalt von Stephan E. sagte, sein Mandant gehe davon aus, dass H. den Schuss nach ihrem Streit mit Lübcke versehentlich abgegeben habe. Nach Angaben von Verteidiger Frank Hannig hatte Stephan E. mit seinem ersten Geständnis Markus H. schützen wollen - ihm seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden.

Ursprünglich hatte E. ausgesagt, er habe seine Familie durch kriminelle Ausländer bedroht gesehen, dazu hätten ihn islamistische Anschläge stark aufgewühlt. Lübcke, der 2015 die Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft bei Kassel verteidigt hatte, habe er daran eine Mitschuld gegeben. Dieses Geständnis hatte er später widerrufen.

(dpa)
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