BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Kindertötung

Karlsruhe (dpa) - Wegen Tötung ihrer drei Kinder muss eine Frau aus Hessen eine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof wies ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Limburg als unbegründet ab.

BGH bestätigt lebenslange Haft wegen Kindertötung
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Die Karlsruher Richter bestätigten, dass es sich bei dem dritten Kind nicht um Totschlag, sondern um Mord aus Heimtücke gehandelt hat, wie der BGH mitteilte.

„Sie fühlte sich durch das Schreien des Kindes gestört und hat es abgeschaltet wie ein Radio“, sagte ein Limburger Richter im Juni vergangenen Jahres zu der Tötung des dritten Kindes. Die Frau aus der hessischen Gemeinde Villmar gestand, dass sie ihre drei neugeborenen Kinder von 2004 bis 2009 mit Tüchern erstickt hat.

Die ersten beiden Todesfälle hatte die Angeklagte mit plötzlichem Kindstod erklärt. Deshalb wurde ihr dritter Säugling mit einem Monitor überwacht, auch der Ehemann gab besonders auf das Kind acht. Am Abend des 25. Juni 2009 nutzte die Mutter nach Überzeugung des Limburger Gerichts einen Moment, als ihr Mann vor Erschöpfung eingeschlafen war, um das Kind zu ersticken.

Auf diesen Umstand wies jetzt auch der BGH in seinem Beschluss vom 4. Februar hin. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs komme es für das Mordmerkmal der Heimtücke bei sehr kleinen Kindern darauf an, ob zum Zeitpunkt der Tat ein „schutzbereiter Dritter“ anwesend gewesen sei. „Als solcher kam der Ehemann der Angeklagten in Betracht, der sich kurze Zeit vor der Tötung des Kindes in einem Nebenraum schlafen gelegt hatte, nachdem er - auch auf Grund der vorherigen Vorfälle - die ganze Nacht über seinen Sohn gewacht hatte.“

Die Mutter wurde 2012 wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Revision ein, die vom BGH angenommen wurde. In einer neuen Verhandlung verurteilte das Landgericht Limburg die Mutter dann wegen Mordes in einem und Totschlags in zwei Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.

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