Bewährungsstrafen für Transrapid-Fahrdienstleiter

Osnabrück (dpa) - Viereinhalb Jahre nach dem Transrapid-Unglück sind die hauptverantwortlichen Fahrdienstleiter zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Das Osnabrücker Landgericht sprach die 61 und 52 Jahre alten Männer am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung in 23 Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 11 Fällen schuldig - es verhängte Freiheitsstrafen von anderthalb Jahren sowie einem Jahr auf Bewährung.

Die beiden Familienväter müssen außerdem jeweils 4000 Euro an die Behinderten-Einrichtung Bethel und an das Westfälische Kinderdorf in Paderborn zahlen. Die Angeklagten akzeptierten das Urteil. Es ist damit rechtskräftig. Juristisch ist die Katastrophe damit aufgearbeitet.

Die Männer hatten am Vormittag des 22. September 2006 die Fahrt des Transrapid freigegeben, ohne zuvor den Werkstattwagen von der Strecke zu nehmen. Die Magnetschwebebahn krachte mit Tempo 170 auf das 50 Tonnen schwere Wartungsfahrzeug. Alle Passagiere aus dem ersten Segment des Zuges starben.

„Bei den Angeklagten handelt es sich nicht um Kriminelle, sondern um erfahrene und verantwortungsvolle Mitarbeiter“, betonte der Vorsitzende Richter Dieter Temming. Es habe sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt. Zu der Katastrophe hätten auch technische und organisatorische Besonderheiten der Transrapid-Versuchsanlage beigetragen.

So sei in den Betriebsregeln der Anlage nicht verbindlich vorgeschrieben worden, eine elektronische Sperre zu setzen. Eine solche Sperre hätte den Männern im Leitstand signalisiert, dass bei der Fahrtfreigabe des Transrapid noch ein tonnenschwerer Werkstattwagen auf der Strecke stand.

Der Magnetzug hätte auch nicht losfahren können. Auch die Tatsache, dass unterschiedliche Funksysteme benutzt wurden und damit die Mitarbeiter auf dem Werkstattwagen nicht den Funkverkehr mit dem Transrapid mithören konnten, habe zu dem Unglück beigetragen.

Die Aufgabe des jüngeren Leitstandmitarbeiters bestand unter anderem darin, im Vier-Augen-Prinzip seinen Kollegen zu überwachen. Eine entscheidende Weiche für den Rangiervorgang mussten beide gleichzeitig bedienen. Er könne nicht mehr sagen, warum er nicht an den Werkstattwagen gedacht habe, sagte der 52-Jährige zum Auftakt des eintägigen Prozesses. Er könne es sich nur so erklären, dass er in Gedanken noch bei dem Gespräch mit einem Vorgesetzten war, der sich kurz davor mit ihm unterhalten hatte.

Aus dem ersten Transrapid-Verfahren im Jahr 2008 sei bekanntgewesen, dass die Leitstand-Mitarbeiter selbst ihre Vorgesetzten aus dem Raum hätten schicken können, wenn sie störten, sagte Temming. „Aber wer macht das schon gegenüber seinem Chef?“, fragte der Richter. Er würdigte, dass die Angeklagten ihre Fehler eingestanden und um Entschuldigung gebeten hatten. Das sei ein „deutlicher Unterschied“ zum ersten Transrapid-Prozess gewesen.

Beide Angeklagten hatten die Opfer und die Angehörigen um Entschuldigung gebeten. „Ich finde keine Erklärung für meinen schweren Fehler“, sagte der 61-Jährige. „Ich würde alles tun, um das Geschehene ungeschehen zu machen, aber ich kann es nicht“, sagte sein Kollege mit stockender Stimme. Beide sind seit dem Unfall psychisch krank und gelten als selbstmordgefährdet. Sie sind inzwischen Rentner und arbeiten nicht mehr auf der Testanlage.

Vor rund drei Jahren hatten sich die beiden früheren Betriebsleiter vor Gericht wegen Organisationsfehlern verantworten müssen. Sie wurden zu Geldstrafen in Höhe von 20 000 und 24 000 Euro verurteilt. Damals habe die Verteidigung bis zum Schluss behauptet, die Umstände des Unglücks seien weitgehend ungeklärt, sagte Temming.

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