Betrugsmasche 2020: Darum sollten Sie die Jahreszahl immer ausschreiben

Düsseldorf · Das Jahr 2020 markiert zwar ein neues Jahrzehnt, die Schreibweise kann aber auch Betrüger anlocken. Verbraucherschützer warnen vor abgekürzten Datumsabgaben.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Patrick Pleul

Haben Sie sich schon dran gewöhnt? Ohnehin verschreibt man sich zu Beginn eines neuen Jahres gerne, wenn es um das Datum geht und kürzt es ab. Im neuen Jahrzehnt sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Verbraucherschützer aus den USA warnen seit Jahresbeginn davor, die Zahl „2020“ abkürzen. Betrüger hätten so nämlich leichtes Spiel, handschriftliche sowie elektronische Dokumente nachträglich zu fälschen. Wird das Datum etwa „1.1.20“ abgekürzt können leicht zwei Ziffern hinzugefügt werden. Dann könnte das Datum zum Beispiel auch „1.1.2022“ oder rückwirkend „1.1.2019“ heißen.

Ira Rheingold ist Geschäftsführerin der Nationalen Vereinigung der Verbraucheranwälte aus den USA. Sie warnte gegenüber der Zeitschrift „USA Today“ vor Beispielen wie diesen: Man hat einer Zahlung ab dem 15.1.20 zugestimmt, der Betrüger macht daraus den 15.1.2019 und kann rückwirkend abkassieren.

Neben Ausschreiben der Jahreszahl kann auch das Ausschreiben des Monats dabei helfen, Betrug zu verhindern.

(red)
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