Hassprediger : Beschwerde gescheitert: Salafistenprediger Lau bleibt in Haft
Hasspredigten und Aktionen wie die „Scharia-Polizei“ machten Sven Lau zu einem der bekanntesten deutschen Islamisten. Dann brachte ihn sein Engagement im Syrienkonflikt in U-Haft. Dort wird er vorerst bleiben.
Karlsruhe/Düsseldorf. Der unter Terrorverdacht stehende islamistische Prediger Sven Lau bleibt wegen Fluchtgefahr in Haft. Eine Beschwerde des 35-Jährigen verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 10. März, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. StB 4/16).
Lau drohe bei einer Verurteilung eine erhebliche Freiheitsstrafe, heißt es darin. Es sei davon auszugehen, dass er nach wie vor auf ein Netzwerk Gleichgesinnter zurückgreifen könne, das ihm ein Untertauchen ermögliche. Zudem habe er sich in der Vergangenheit mehrfach über ein Ausreiseverbot hinweggesetzt.
Die Bundesanwaltschaft hatte den als Initiator der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ bekanntgewordenen Salafistenprediger Mitte Dezember festnehmen lassen. Lau soll von Deutschland aus als verlängerter Arm der in Syrien aktiven Terrororganisation Jamwa tätig gewesen sein, die eng mit dem Islamischen Staat (IS) verbunden ist.