Bahnhofs-Schütze muss in die Psychiatrie

Gutachterin attestiert dem 48-jährigen Frank M. eine unheilbare Schizophrenie.

Düsseldorf. Richter Tobias Krauß fand deutliche Worte, die er an den Angeklagten richtete: „Es könnten wieder harmlose Ereignisse dazu führen, dass sie Sraftaten begehen. Das ist ein Risiko, dass unsere Gesellschaft nicht eingehen will.“ Der angesprochene Frank M. schnäuzte sich daraufhin demonstrativ lautstark die Nase.

Kurz zuvor hatte der Richter den Bochumer von den Vorwürfen des versuchten Mordes, der versuchten Tötung sowie der versuchten und vollzogenen Geiselnahme freigesprochen. Das Gericht folgte damit den Argumentationen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die eine Schuldunfähigkeit des Mannes als erwiesen ansahen. Frei kommen wird M. aber natürlich nicht: Er wird dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Der Bochumer hatte Ende Mai 2011 mit einer Pistole auf Polizisten im Düsseldorfer Hauptbahnhof geschossen, nachdem diese ihn angesprochen hatten. Dann wollte er sich einen 13-Jährigen als Geisel schnappen, was eine Passantin verhindern konnte. Schließlich nahm er auf dem Bahnhofsvorplatz eine Studentin (22) als Geisel und schoss ihr in den Kopf. Die Kugel hatte glücklicherweise eine zu geringe Durchschlagskraft und war nicht in den Schädel eingedrungen.

„Sie hat unfassbares Glück gehabt“, sagte am Mittwoch Staatsanwältin Britta Schreiber in ihrem Plädoyer. Nach dem Urteil sagte ein anwesender Bruder des Opfers: „Es geht ihr körperlich gut, aber sie ist immer noch in psychologischer Behandlung.“

M. war nach eigener Aussage mit sechs Vorderlader-Waffen nach Düsseldorf gefahren, um diese in Reparatur zu geben. In seiner Bochumer Wohnung fand die Polizei etliche weitere Schusswaffen. Diese werden nun vernichtet.

Warum der 48-Jährige nach der Ansprache durch die Polizisten so extrem reagierte, erklärte die psychologische Gutachterin am Mittwoch. Sie bescheinigte M. neben einer geringen Intelligenz und einer mangelnden Sozialisierung eine unheilbare Psychose.

Die Nervenärztin zitierte wirre, unzusammenhängende Aufzeichnungen des Täters aus einem Ringbuch. In ihnen geht es um Kampf und die Bedrohung des Autors durch so genannte Stalker, die ihn seit Jahrzehnten verfolgten. M. bezeichnete die Zeilen als „Romanversuch“, die Gutachterin als Beweis paranoider Schizophrenie. In seinen Wahnvorstellungen habe M. die Berechtigung gesehen, die Waffen zu beschaffen und mit sich zu führen. Einsichtsfähigkeit fehle ihm ebenso wie ein normaler Realitätsbezug.

M. gab der Polizei eine Mitschuld an der Tat, weil diese ihn unberechtigt angesprochen habe. Er kündigte an, Revision zu beantragen.

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