A. R. Penck gewinnt Streit um den „Franzosen“

Düsseldorf (dpa) - Der Maler und Bildhauer A. R. Penck darf einen Abguss seiner Skulptur „Der Franzose“ als Fälschung bezeichnen.

Im Streit um die Echtheit der Bronzestatue wies das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch die Klage eines Sammlers ab. Dieser hatte die Plastik vor vier Jahren bei einer Galerie in Bad Honnef für 40 000 Euro erstanden.

Das Exemplar des Sammlers ist nicht nummeriert und trägt die Kennzeichnung „e.a.“ für „épreuve d'artiste“, also Künstlerexemplar. Penck hatte dem Gericht versichert, dass er diese Kennzeichnung vermeide: „In meinen Bronzestatuen wollte ich das nicht.“

Der 71-Jährige, der mit bürgerlichem Namen Ralf Winkler heißt, betonte, nur bei einer Nummerierung könne man sicher sein, dass es jeweils nur ein Exemplar gibt. Seine Zählung für die Abgüsse des „Franzosen“ beginne bei „0/6“ und höre bei „6/6“ auf.

Der 15. Zivilsenat des OLG nimmt an, dass die strittige Skulptur eine Raubkopie ist. Penck hatte im Mai zum Gerichtstermin einen von ihm anerkannten Abguss der schmalen, etwa 1,30 Meter hohen Skulptur mitgebracht. Damit standen sich zwei gleiche Kunstwerke im Gerichtssaal gegenüber. Sie unterschieden sich nur durch verschiedene Prägungen im Sockel - das eine mit „I/e.a.“ und der Jahreszahl 1995, das andere als Exemplar „5/6“ ohne Jahr.

In der Vorinstanz hatte der Düsseldorfer Sammler Peter Dohmen noch gesiegt. Doch das OLG war der Ansicht, dass die Beweislast für die Echtheit der Skulptur nicht beim Künstler, sondern beim Sammler liege. Der in Dresden geborene Penck gilt als Neo-Expressionist und zählte zu den „Neuen Wilden“. In der DDR hatte er zunehmend Probleme mit der Staatssicherheit und siedelte 1980 in den Westen über.

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