A 1: Neuer Asphalt härtet bis Mittwoch aus

Nach dem Unfall eines mit flüssigem Aluminium beladenen Lastwagen dauern die Reparaturarbeiten an. Gefahrguttransporte unterliegen strengen Bestimmungen.

A 1: Neuer Asphalt härtet bis Mittwoch aus
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Schwerte. Nach dem Unfall eines Transporters mit flüssigem Aluminium bleibt ein Fahrstreifen der A1 bis Mittwoch gesperrt. Am Montag konnte der Verkehr jedoch an den Reparaturarbeiten bei Schwerte vorbei geleitet werden, wie der Landesbetrieb Straßen.NRW bestätigte. Zunächst wurden der Standstreifen und die rechte Spur in Fahrtrichtung Bremen freigegeben, später auch die mittlere Spur.

Auf der linken Spur hatte das glutheiße Metall den Asphalt jedoch so stark erhitzt, dass er in bis zu 30 Zentimetern Tiefe schmolz. Die Fahrbahndecke müsse dort auf einer Fläche von 300 Quadratmetern entsprechend tief ausgefräst und erneuert werden, sagte Bernd Löchter, Sprecher von Straßen.NRW.

A1: Flüssiges Aluminium setzt Autobahn in Brand
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Da die übrigen Fahrstreifen nur oberflächlichere Schäden aufwiesen, trockne dort die neue Schicht schneller. „Dann kann der Verkehr vorbeifahren“, sagte Löchter. Weil ganz links der neue Asphalt länger aushärten und die Betonschutzwand wieder aufgestellt werden müsse, bleibe die Fahrbahn dort bis Mittwoch gesperrt. Etwa 800 Grad heißes Metall hatte sich über drei Fahrspuren ergossen und den Asphalt an einigen Stellen in Brand gesetzt. Der Fahrer (45) des Transporters wurde leicht verletzt.

Die Sperrung der Autobahn zwischen dem Westhofener Kreuz und dem Kreuz Dortmund/Unna hatte noch gestern Morgen für Behinderungen im Berufsverkehr gesorgt. Vor allem an den umliegenden Knotenpunkten und Ausweichrouten kam es laut Polizei zu kilometerlangen Staus und stockendem Verkehr.

Der am Sonntag verunglückte Flüssigmetalltransporter war wohl mit einer Sondergenehmigung unterwegs, wie ein Sprecher des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte. Normalerweise gelte sonntags das Fahrverbot für Lkw, es gebe aber auch Ausnahmen.

Keine Ausnahmen gebe es aber bei der Vorschrift, Gefahrguttransporte kenntlich zu machen. So bedeute zum Beispiel eine rote, auf den Kopf gestellte Raute mit Flammensymbol, dass der Transport „entzündbare, flüssige Stoffe enthält, also zum Beispiel Benzin oder Dieselkraftstoff (siehe Kasten). Die Gefahrenstoffe, die auf den Straßen transportiert werden dürfen, werden in neun Klassen eingeteilt und reichen von Sprengstoffen über Gase und Kraftstoffe bis hin zu Lithium-Batterien, so der BAG-Sprecher.

Je nach eventueller Gefährdungslage bei Unfällen greife die sogenannte Fahrwegsbestimmung, in der — etwa für große Tanktransporte — genaue Routen festgelegt werden. Möglichst viel Strecke soll dabei auf Autobahnen zurückgelegt werden, die Zu- und Abfahrten zum Ziel sollen „über Land“ erfolgen.

Pro Jahr rollen in Deutschland nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes Transporte mit rund 140 Millionen Tonnen Gefahrgut über die Straßen. Dazu gehören Stoffe, von denen bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung Gefahren ausgehen können. Fahrer von gefährlichen Gütern müssen an regelmäßigen Schulungen teilnehmen und ein Warnblatt über ihre Ladung dabei haben. Auch die Verpackung und Sicherung gefährlicher Ladung unterliegt besonderen Vorschriften und wird von der Polizei sowie dem BAG überprüft.

Bei manchen Stoffen gibt es keine Transporterlaubnis über Straßen, erklärte der BAG-Sprecher. Das gelte etwa für Gemische aus Salpeter- oder Salzsäure. Diese Gefahrgüter müssen — wenn es überhaupt genehmigt wird — per Zug oder Schiff transportiert werden.

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