13 Jahre Haft für Mord aus Esssucht

Ihres Esssucht trieb eine 24-jährige Bulimiekranke zum Äußersten. Mit dem Hammer schlug sie 45 Mal auf den Kopf ihrer Mutter ein und tötete sie. Das Landgericht Heilbronn verurteilte sie wegen Mordes.

Heilbronn. Der Heißhunger war groß, da schlug sie zu: Weil eine 24-jährige Bulimiekranke aus Künzelsau ihre Mutter mit dem Hammer erschlagen hat, muss sie wegen Mordes 13 Jahre in Haft.

Das Heilbronner Landgericht ordnete am Donnerstag zudem an, dass die Ess-Brech-Süchtige in der Psychiatrie untergebracht werden soll. Die junge Frau hatte mit dem Hammer auf ihre schlafende Mutter eingeschlagen, weil sie an deren EC-Karte gelangen wollte.

„Die Kaltblütigkeit und Brutalität im Tatgeschehen sind nicht Ausdruck ihres Charakters, sondern Folge ihrer Erkrankung“, sagte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann in seiner Urteilsbegründung. Die nur etwa 36 Kilogramm schwere Frau hatte im Prozess gestanden, ihre Mutter im Herbst 2010 mit 45 Hammerschlägen auf den Kopf getötet zu haben.

Von Heißhunger getrieben und mit rund 2,5 Promille Alkohol im Blut, wollte sie die EC-Karte der Mutter und die 54-Jährige dazu „irgendwie außer Gefecht setzen“, wie sie sagte. Sie holte den Hammer und schlug zu - im Bett und in der Küche, wieder und wieder. Mit der EC-Karte flüchtete sie später nach Hamburg, wo sie sich ihrer Sucht hingab.

„Essen und kotzen“, wie sie es nannte. Ihre Mutter wurde erst zehn Tage später tot in der Wohnung gefunden. Nach dem umfassenden Geständnis der sehr jung wirkenden Frau waren im Prozess kaum Fragen offen geblieben. „Dieses Geständnis glauben wir Ihnen, und wir nehmen Ihnen auch Ihre Reue vollständig ab“, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Kammer sah eine verminderte Schuldfähigkeit durch mehrere psychische Erkrankungen und den Alkoholkonsum. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten es ähnlich bewertet und auf 13 beziehungsweise 12 Jahre Haft plus Unterbringung in der Psychiatrie plädiert. Diese ordnete das Gericht mit sofortiger Wirkung an. Zu groß ist die Sucht, zu grausam die Tat.

Angesichts des mageren Häufchen Elends auf der Anklagebank ist es schwer vorstellbar, dass das Leben der 24-Jährigen einst perfekt schien. Nachdem ihre Familie von Sibirien nach Deutschland gekommen war, übersprang sie eine Grundschulklasse und ging später sogar aufs Gymnasium. Doch als sie erkannte, dass ihr Stiefvater nicht ihr leiblicher Vater ist, „hat es mir den Boden unter den Füßen weggerissen“.

Nach Klasse 10 verließ sie die Schule, brach zwei Lehren ab und lebte zuletzt vom Arbeitslosengeld. Vor der Tat soll es Streit mit der Mutter gegeben haben, weil die Tochter eine Suchttherapie abgebrochen hatte. Die 54-Jährige wollte die Heißhunger-Attacken ihres Kindes nicht länger ertragen.

Auf dem Notebook der 24-Jährigen sahen Ermittler, dass sich die Süchtige kurz vor der Tat über tödliche Kopfverletzungen informiert hatte. Der Vorsitzende Richter stellte fest, dass die Tat klar als Mord bewertet werden müsse. Denn das schlafende Opfer sei arg- und wehrlos gewesen.

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