Zu wenige Gerichtsvollzieher: Vermieter ohne Chance

Wer einen Gerichtsvollzieher benötigt, muss derzeit an die fünf Monate warten.

Wuppertal. Peter Scholz ist im Recht. Dem Wuppertaler stehen Mietzahlungen und Nutzungsentschädigungen zu — mehr als 6300 Euro. Viel Geld. Peter Scholz hat lange gewartet, er hat versucht, den Fall außergerichtlich mit seiner säumigen Ex-Mieterin zu klären. Weil das nicht funktionierte, schaltete er den Rechtsanwalt Marian Voth ein. Der erwirkte bei Gericht einen Titel über die Scholz zustehenden Zahlungen. Der Haken an der Sache: Einen Vollstrecker in Person eines Gerichtsvollziehers suchte der Anwalt bislang vergeblich.

Genauer gesagt: Wer einen Vollstrecker braucht, muss sich derzeit auf monatelanges Warten einrichten. Scholz-Anwalt Voth bekam jedenfalls den eindeutigen Brief eines Gerichtsvollziehers. Darin werden Scholz und Voth aufgeklärt: „Die Erledigung des Auftrages kann zurzeit circa vier bis fünf Monate dauern, da die Personalsituation im Gerichtsvollzieherdienst beim Amtsgericht Wuppertal zurzeit sehr angespannt ist“, heißt es in dem Schreiben. Dazu gibt es auch noch eine Quote: „Unterbesetzung von 47,8 Prozent“, steht ebenso knapp wie vielsagend in dem Papier.

Neu ist das nicht. Schon im März berichtete die WZ über den „Notstand bei Gerichtsvollziehern“. 24 versehen ihren Dienst — auf dem Papier, aber nur 14 Gerichtsvollzieher sind in Wuppertal unterwegs, wie Landgerichtspräsident Josef Schulte damals konstatierte. Für Immobilienbesitzer, die Ärger mit ihren Mietern haben, sieht es ganz schlecht aus: Seit Anfang des Jahres gibt es neue Regelungen zur sogenannten Mobiliarzwangsvollstreckung, seit Mai ein neues Mietrecht. Die Neuerungen stärken zwar die Rechte von Vermietern gegenüber säumigen „Mietnomaden“.

Den vollständigen Text lesen Sie in der Freitagausgabe der WZ Wuppertal.

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