Zu viel kassiert – Abschlepper müssen Buße zahlen

Mitarbeiter eines bekannten Wuppertaler Abschleppunternehmen standen wegen Betruges vor Gericht.

Wuppertal. Wer je erlebt hat, wie sein Auto abgeschleppt wurde und die Rechnungen über den Abschleppdienst in den Händen gehalten hat, der weiß um den Ärger über jeden Euro der Gebühren. Erst recht, wenn es sich dabei um Beträge handelt, die über die vertraglich festgelegten Sätze hinaus gehen.

So sollen es Mitarbeiter eines bekannten Abschleppunternehmen aus dem Wuppertaler Osten (mit weiteren Niederlassungen in Solingen und Remscheid) laut Staatsanwaltschaft über Jahre gehalten haben. Laut Anklage sollen die drei Mitarbeiter aus Disposition und Buchhaltung des Unternehmens sowie ein Subunternehmer zwischen 2003 und 2005 in mindestens 75 Fällen den Fahrzeugabholern überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt haben.

Die Firma hatte einen Vertrag mit dem Polizeipräsidenten für die Abschleppungen und Sicherstellungen in Wuppertal, in dem vor allem die Gebührensätze für die jeweilige Leistung festgelegt wurden. Der Vertrag besteht inzwischen nicht mehr.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges mussten sich die zwei Männer und zwei Frauen aus Wuppertal und Ennepetal gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Nach eingehender Beratung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht stand am Nachmittag fest: Das Verfahren gegen die vier Angeklagten - laut Informationen der Verteidigung sind bis auf eine 42-Jährige Frau alle weiterhin für die Firma tätig - wird wegen geringer Schuld und Zahlung einer Geldbuße zwischen 750 und 2500 Euro eingestellt.

Groß waren die Beträge übrigens nicht, über die gestern verhandelt werden sollte. Von Summen zwischen 2,50 und 193 Euro spricht die Anklageschrift. Doch der Schaden für das Image der Firma dürfte weit schwerer wiegen.

Denn auch seitens der Stadt Wuppertal beobachtete man den Prozess mit Argusaugen. Auch hier hat man einen Vertrag mit jenem Abschleppdienst. Ob der in Zukunft bestehen bleibt, darüber ist noch nicht entschieden. Nach Auskunft einer Sprecherin der Stadt sei ein Betrug in der hier angeklagten Form jedoch nicht möglich.

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