Zu großes Holzfeuer im Hof: Prozess um 323,50 Euro-Knöllchen

Warum sich ein 69-Jähriger weigert, 323,50 Euro an die Stadt zu zahlen.

Wuppertal. Ein Feuer, das ein 69 Jahre alter Mann im vergangenen August in einer ausrangierten Duschwanne im Hof seines Hauses am Klingelholl in Barmen angezündet haben soll, beschäftigt seit diesem Dienstag das Amtsgericht. Der Mann hatte von der Stadt ein Bußgeld in Höhe von 323,50 Euro aufgebrummt bekommen, weil er mit dem Feuer gegen das Landesimmissionsgesetz verstoßen habe.

Dagegen hat der 69-Jährige Einspruch eingelegt. Hinter dem Fall steckt offenbar ein Nachbarschaftsstreit. An jenem Augustabend soll der 69-Jährige als Erster das Ordnungsamt eingeschaltet haben, weil er sich vom Grillen seiner Nachbarn gestört fühlte. Die städtischen Sheriffs begutachteten den Grill und genehmigten ihn. Anders im Fall des Duschwannenfeuers: An die drei Meter hoch seien dort die Flammen geschlagen. Mehrfach hätten Ordnungsamt und Polizei das Löschen des Feuers verfügt, doch angeblich wurde es immer wieder neu angezündet — laut Aktenlage vom 69-Jährigen, der sich dabei „uneinsichtig und aggressiv“ gezeigt habe.

Der sprach am Dienstag von einem „erlaubten Kleinstfeuer“, warf mal der Justiz, dann wieder der Stadt „reine Willkür“ vor und legte dem Gericht Baumarkt-Prospekte samt Darstellung von gemütlichen Gartenfeuern vor. Er habe doch nur naturbelassenes Holz für ein „Wohlfühlfeuer“ verbrannt. Seinen Einspruch werde er wie in einem Fall aus Juli 2012 nicht zurücknehmen — eher gehe er ins Gefängnis. Ergebnis: Das Gericht wird gegen Ende des Monats Zeugen zu dem Duschwannenfeuer vernehmen.

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