Hauptzollamt Düsseldorf Zoll stellt gegrillten Steppenwaran sicher - Tier für Wuppertaler bestimmt

Düsseldorf/Wuppertal · Einen für den Verzehr komplett zubereiteten Waran stellten Beamten des Zollamts Düsseldorf Flughafen am 29. Juli sicher. Das gegrillte Tier war Teil einer Frachtsendung aus Nigeria und für eine Privatperson in Wuppertal bestimmt.

 Gegrillter Steppenwaran.

Gegrillter Steppenwaran.

Foto: Hauptzollamt Düsseldorf​

Die für europäische Verhältnisse eher ungewöhnliche Delikatesse eines gegrillten Steppenwarans haben die Zöllner bei der Kontrolle der Frachtsendung aus Nigeria beschlagnahmt, die außerdem noch Haarteile, Gewürze und verschiedene Textilien enthielt.

Warane sind vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen erfasst und genießen dort die zweithöchste Schutzstufe. Eine Einfuhr wäre daher nur mit einer so genannten CITES-Bescheinigung möglich, die der Einführer nicht vorlegen konnte.

Den Einführer erwartet nun ein Bußgeldverfahren wegen der illegalen Einfuhr einer geschützten Art. Der Steppenwaran wurde entsorgt.

(ots/red)
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