Zähne beim Training ausgetreten: Amtsgericht stellt Verfahren ein

Taekwondo: 19-Jähriger 2011 beim Probetraining schwer verletzt. Trainer (45) und Sparringspartner (20) weisen die Vorwürfe zurück.

Wuppertal. Taekwondo ist eine dynamische Kampfsportart. Kleinere Blessuren gehören zum Training — kommt es zu schweren Verletzungen, wird aus sportlichem Kampf zuweilen echter Streit. Am heutigen Dienstag musste sich ein Grieche (20) wegen Körperverletzung und ein Taekwondo-Trainer (45) wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten.

Laut Anklage hat der 20-Jährige — Besitzer eines rot-schwarzen Gürtels — im April einem damals 17-Jährigen während eines Sparringkampfes die Schneidezähne herausgetreten. In der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der heute 19-Jährige — er gehörte damals noch zur Anfängerklasse — bereits Turniererfahrungen gesammelt hatte. Jener Grieche — ein Konditorlehrling — wurde im seinerzeit als Kampfpartner zugeteilt. Über den Ablauf des Kampfes hörte das Gericht zwei unterschiedliche Versionen.

Der 19 Jahre alte Abiturient schilderte das Probetraining, an dem er ohne Mundschutz teilnahm, als brutale Angelegenheit. Er erinnerte sich an einen Tritt gegen sein Schienbein: „Der Trainer sagte zu mir: ,Sei keine Memme, mach doch weiter’.“ Dazu schüttelten die beiden Angeklagten den Kopf.

Auch an dem entscheidenden Tritt — eine 360-Grad-Drehung — scheiden sich die Geister: Die beiden Kämpfer geben sich gegenseitig die Schuld an den Folgen. Und die angeblich unterlassene Hilfeleistung? „Ich bin direkt mit ihm zum Waschbecken gegangen und habe seinen Mund ausgespült“, sagte der junge Grieche. Der Trainer habe einen Krankentransport organisiert. Dagegen sagte der 19-Jährige: „Keiner hat mir geholfen.“ Die Wunde habe stark geblutet. Er habe mit seinem Freund später allein einen Arzt aufgesucht. Die Angeklagten behaupten dagegen, der Abiturient sei „einfach abgehauen“.

Nach Einschätzung eines Kampfsport-Gutachters haben sich die Sportler damals gegenseitig „hochgeschaukelt“. Der Abiturient habe durch seine Teilnahme an Wettkämpfen die 360-Grad-Drehung kennen müssen. Fazit des Gerichts: Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit ohne Auflagen eingestellt. Seit der schweren Verletzung macht der 19-Jährige keinen Kampfsport mehr.

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