Corona-Auflagen Maskenpflicht für Luisenviertel wird diskutiert

Wuppertal · Für den Krisenstab der Stadt Wuppertal hat Stadtdirektor Johannes Slawig die am Freitag von der Landesregierung erlassene Corona-Schutzverordnung begrüßt. Ab dem 2. November werden darin weitreichende Einschränkungen angeordnet, um die privaten Kontakte zu begrenzen.

 Maskenpflicht in Fußgängerzonen.

Maskenpflicht in Fußgängerzonen.

Foto: dpa/Robert Michael

„Das ist gut so – wir wollen aber mit der Allgemeinverfügung für die Stadt Wuppertal in einzelnen Punkten über die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnung noch hinausgehen“, kündigte Slawig in seiner Funktion als Leiter des Krisenstabes an. Die Allgemeinverfügung soll bis Anfang nächster Woche verabschiedet werden und dann auch bindend sein.

Einvernehmen unter den Mitgliedern des Krisenstabs in Wuppertal bestand am Freitagabend darin, Bibliotheken und die Volkshochschule offen zu halten. Während die Landesverordnung ein zeitlich begrenztes Verkaufsverbot für Alkohol außerhalb der Gastronomie nicht vorsieht, will Slawig an der Wuppertaler Regelung festhalten, die eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr für den Straßenverkauf verfügt. Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen und am Wall soll beibehalten werden. „Ob es eine Ausweitung auf das Luisenviertel geben wird, wird noch diskutiert, und es hängt von der juristischen Bewertung ab“, sagt Johannes Slawig.

Zu den Diskussionen über Kontrollen in privaten Wohnungen hat Ordnungsdezernent Matthias Nocke (CDU) eine klare Meinung. „Zunächst gilt, dass der Schutz der Wohnung unverletzlich ist. Wenn sich aber jemand über ruhestörenden Lärm beim Ordnungsamt beschwert und die Mitarbeiter dann auf Gruppen treffen, die nicht mit den Corona-Regeln einhergehen, können auch Bußgelder verhängt werden“, erklärt Nocke, der auch für die Bereiche Sport und Kultur zuständig ist. ab

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