Das coronabedingte Besuchsverbot ist noch nicht in allen Häusern aufgehoben Wuppertaler Krankenhäuser stellen strenge Regeln für Patientenbesuche auf

Wuppertal · Das coronabedingte Besuchsverbot ist noch nicht in allen Häusern aufgehoben

 Die strengen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Desinfizieren der Hände beim Einlass, müssen unbedingt eingehalten werden.

Die strengen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel das Desinfizieren der Hände beim Einlass, müssen unbedingt eingehalten werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Land NRW hat ab dem 20. Mai die Öffnung von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Besucher erlaubt. Vorgesehen ist, dass Patienten pro Tag einmal von zwei Personen besucht werden können. Da die Einrichtungen die Besuchszeiträume selbst festlegen können, gibt es in den Wuppertaler Krankenhäusern unterschiedliche Regelungen.

Das Agaplesion Bethesda Krankenhaus ermöglicht seit Donnerstag, 28. Mai, wieder Patientenbesuche. Die Besuchszeit ist auf 14 bis 19.30 Uhr beschränkt. Jeder Patient kann zwei Kontaktpersonen nennen, die ihn besuchen dürfen. Der Besuch darf nicht länger als 30 Minuten pro Tag dauern. Die Besucher müssen sich mit Personalausweis registrieren lassen und einem Screening unterziehen. Das bedeutet, dass die Temperatur kontaktlos gemessen wird und Besucher einen Selbstauskunftsfragebogen ausfüllen müssen. Die strengen Hygienemaßnahmen müssen „zwingend während der gesamten Dauer des Besuches“ eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mundnasenschutzes, die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,50 Metern sowie eine Händedesinfektion beim Einlass. Für die Intensiv- und Isolierstation gilt weiterhin ein genereller Besuchsstopp. Ausnahmeregelungen sind dort nur im begründeten Einzelfall nach telefonischer Absprache möglich.

Die Besuchsregelung für das Petrus Krankenhaus und Krankenhaus St. Josef gelten vom 25. Mai bis zum 30. Juni. Patienten können hier täglich von 14 bis 18.30 Uhr von zwei Personen für 30 Minuten besucht werden. Im Krankenhaus besteht Maskenpflicht, die die Besucher selbst mitbringen müssen. Nicht zulässig sind Schals, Masken aus Taschentüchern oder Haushaltspapier sowie Masken mit Ventil. Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss im Krankenhaus sowie im Wartebereich vor dem Krankenhaus eingehalten werden. Besucher werden vor Betreten des Krankenhauses zu Krankheitssymptomen befragt, außerdem wird die Temperatur gemessen und persönlichen Daten werden aufgenommen. Dazu müssen sich Besucher mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen.

Der Klinikverbund bittet darum, sich auf direktem Weg auf die jeweilige Station zu begeben und sich im Stationsstützpunkt anzumelden. Von dort aus werden Besucher zu den jeweiligen Patienten begleitet. Ein längerer Aufenthalt in Fluren oder anderen Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet. Auf den Isolationsstationen ist kein Besuch möglich und Patienten, die in der Palliativmedizin, in der Onkologie oder auf der Intensivstation behandelt werden, können nur mit einer Sondergenehmigung besucht werden.

Im Helios Universitätsklinikum Wuppertal gilt weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot. Auch ist die Cafeteria für Patienten und Besucher geschlossen. „Wir wissen noch nicht, wann es eine neue Regelung gibt“, sagt Janine von Heyking, Pressesprecherin des Helios Krankenhauses. Sie rechnet damit, dass in den nächsten Tagen ein neues Datum bekanntgegeben wird. Derzeit gebe es noch bauliche Herausforderungen, die gelöst werden müssten.

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