Kritische Stimmen aus der Gewerkschaft Impfpflicht könnte Personalmangel in Wuppertaler Kliniken verschärfen

Wuppertal · Am 15. März gilt das verschärfte Infektionsschutzgesetz. Alle Mitarbeitenden in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen dann geimpft sein.

 Ab 15. März gilt in Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht für das gesamte Personal.

Ab 15. März gilt in Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine Impfpflicht für das gesamte Personal.

Foto: dpa/Lennart Preiss

Die Regierung hat dem verschärften Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht ab dem 15. März eine Impfpflicht für das Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Die dort arbeitenden Personen müssen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen sein und dies bis zum Stichtag nachweisen können. Andernfalls riskieren sie eine Kündigung. In den Wuppertaler Kliniken und Pflegeeinrichtungen könnte die kommende Impfpflicht den ohnehin vorhandenen Personalmangel verstärken; die Krankenhäuser bereiten sich auf potenzielle Änderungen im Dienstplan vor. Die Gewerkschaft Verdi sieht die Impfpflicht für bestimmte Personengruppen kritisch.