Wuppertaler Geschichte Dreifacher Mord aus Habgier

Wuppertal · Rückblick auf eine schwere Brandstiftung in Wuppertal aus dem Jahr 1987.

Wuppertaler Geschichte: Dreifacher Mord aus Habgier
Foto: picture alliance / dpa/Daniel Reinhardt

Es war ein verheerendes Feuer im Mai 1987. An der Carnaper Straße, Ecke Schützenstraße, verloren drei Mitglieder einer Familie in den Flammen ihr Leben. Und schon wenige Stunden danach hatten die Ermittler keinen Zweifel: Es war Brandstiftung. Vier Monate nach dem Feuer wurden drei Verdächtige festgenommen und 21 Verhandlungstage später im November 1988 schließlich verurteilt.

Doch von Anfang an: Es muss ein schlimmes Bild gewesen sein, das sich den Feuerwehrleuten am frühen Morgen des 17. Mai 1987 bot. Eine riesige Rauchfahne hing über Barmen. Im Erdgeschoss sprangen Menschen aus Fenstern, in den Obergeschossen brach Panik aus. 32 Bewohner konnte die Feuerwehr – teils über Drehleitern – aus dem Mehrfamilienhaus retten. In einer Dachgeschosswohnung entdeckte ein Feuerwehrmann dann aber drei Tote: Ein 53 Jahre alter Mann war an einer Rauchgasvergiftung gestorben, seine 37-jährige Frau und das neunjährige Kind waren mit schwersten Verletzungen den Flammen zum Opfer gefallen.

Schon die ersten Ermittlungen bestätigten: Das Feuer war im Keller des Altbaus an einer Holztreppe gelegt worden. Zunächst wurde ein 21-Jähriger verdächtigt, der sich selbst bezichtigt hatte, aber offenbar nur Publicity wollte. Die zweite heiße Spur brachte Kripo und Staatsanwaltschaft dann auf den damals 29-jährigen Besitzer des abgebrannten Hauses, gegen den wegen Anstiftung ermittelt wurde, sowie auf einen 31-jährigen Wuppertaler und dessen Duisburger Bekannten, damals 33 Jahre alt. Angeklagt wurden die drei Männer wegen Mordes in drei und versuchten Mordes in 32 Fällen. Ein Motiv lag schnell nah: Der Besitzer hatte das Haus für 250 000 Mark gekauft, die Brandversicherung belief sich auf 1,4 Millionen Mark.

Vor und während des Prozesses beschuldigten sich die Angeklagten gegenseitig, der Hausbesitzer schrieb sogar aus der Untersuchungshaft heraus einen vier Seiten langen Brief an die Westdeutsche Zeitung, in dem er seine Unschuld betonte und den anderen Wuppertaler Angeklagten schwer belastete. Vor Gericht verstrickten sich die Angeklagten immer wieder in Widersprüche. Und auch im Hinblick auf Anwälte und Richter war der Prozess ein äußerst turbulenter.

Über Monate wurden viele Zeugen gehört. Nach dem Verdacht, es seien vor Prozessbeginn Zeugenaussagen gekauft worden, legte der Verteidiger des Hausbesitzers im September 1988 sein Mandat nieder. Der neue Anwalt begann seine Arbeit mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter, dieser wurde jedoch zurückgewiesen. Wenige Wochen später legte dann auch der neue Anwalt sein Mandat nieder. Als er den Gerichtssaal verlassen wollte, wurde er vom Staatsanwalt gestoppt: Festnahme wegen Meineidsverdachts. Die Ehefrau des Hausbesitzers wurde wenige Tage später auf einem Besucherplatz im Gerichtssaal ebenfalls festgenommen, gegen sie bestand der Verdacht zur Anstiftung zur Falschaussage.

Zu lebenslanger Haft wurden alle drei Angeklagten verurteilt: wegen dreifachen Mordes, 32-fachen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und Versicherungsbetrugs. Der Anwalt wurde wegen Meineids zu einer Geldstrafe verurteilt.

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