Prozess Geldstrafe für Betrug bei Hotelbuchung

Wuppertal · Unternehmen täuschte Wissenschaftlerin, die zu einer Tagung geladen war.

 Am Ende gab es eine Geldstrafe von 1800 Euro.

Am Ende gab es eine Geldstrafe von 1800 Euro.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Zu 1800 Euro Geldstrafe wegen Betrugs hat das Amtsgericht am Dienstag einen Mann (34) verurteilt, weil seine Firma einer Wissenschaftlerin zu Unrecht Geld für ein Hotelzimmers abbuchte.

Die Mathematik-Professorin (61) aus Jena fuhr zu einem Kongress in Polen. „Ich war als Hauptrednerin geladen, dann zahlt der Veranstalter alles“, erklärte sie als Zeugin vor Gericht. Als ein Anruf kam, das Hotelzimmer müsse nun gebucht werden, widersprach sie: „Das macht der Veranstalter.“ Und sie müsse nichts zahlen. Der Anrufer, der alle Daten ihrer Reise wusste, habe erklärt, er mache das im Auftrag des Veranstalters und brauche ihre Kreditkartendaten als Sicherheit für das Hotel. Sie füllte ein zugesandtes Formular aus.

Auf dem Kongress wurde sie stutzig: Ein Kollege erzählte, er sei ebenso angerufen worden, obwohl er sein Zimmer selbst gebucht hatte. Sie stellte fest, dass 545 Euro von ihrem Konto abgebucht waren und weder Hotel noch Veranstalter mit der Firma arbeiteten, die sie angerufen hatte.

Ähnlich war es einem Mediziner der Berliner Charité gegangen, der zu einem Kongress auf Kreta wollte. Er erzählte vor Gericht, dass er beim Telefonat misstrauisch wurde, man ihn aber unter Druck gesetzt habe, er müsse jetzt buchen, sonst sei das Zimmer weg. Ob der Anrufer sagte, er arbeite im Auftrag des Veranstalters, konnte er nicht genau sagen.

Das war die entscheidende Frage. Der Angeklagte hatte ausführlich geschildert, wie er die Firma für Hotelservice gründete, beraten von IHK und seinem Steuerberater. Er habe ein Call-Center beauftragt, im Internet nach Angaben zu wissenschaftlichen Kongressen suchen und die aufgeführten Redner zu kontaktieren. Er habe genaue Anweisungen für das Gespräch gegeben, wie etwa den Firmennamen zu nennen. 

Eine schriftliche Vereinbarung hatte er dazu aber nicht. Mit dem Call-Center, das Adressen in Florida, London und Kairo hatte, habe er alles mündlich vereinbart. Die Anrufe kontrolliert habe er auch nicht – obwohl er als Geschäftsführer dafür verantwortlich sei, wie die Staatsanwältin betonte. Die Anklage hatte ihm neun Fälle vorgeworfen, das Gericht beschränkte das Verfahren auf den Fall der Mathematikerin, weil diese sich an die Aussage des Anrufers erinnerte, er arbeite im Auftrag der Veranstalter. Die übrigen Fälle wurden eingestellt, auch um Kosten zu sparen, denn die Zeugen hätten aus aller Welt eingeflogen werden müssen.

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