Service Wuppertaler Gartenfans: hier kann Grünschnitt abgeben werden

Wuppertal · Die AWG bietet im März und April wieder Sammlungen an bestimmten Standorten und Terminen an

  Wer bald wieder seine Hecke schneiden will, kann den Grünschnitt bei der AWG abgeben.

 Wer bald wieder seine Hecke schneiden will, kann den Grünschnitt bei der AWG abgeben.

Foto: Kai Remmers/dpa-tmn/Kai Remmers

Von März bis in den April hinein – unterbrochen nur von den Schulferien zu Ostern – bietet die Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal (AWG) im Rahmen der Grünschnittsammlung wieder die Möglichkeit an, Strauch- und Astwerk an bestimmten Standorten abzugeben. Eine Übersicht über alle Termine und Standorte ist auf der Homepage der AWG unter www.awg-wuppertal.de zu finden.

Die AWG bringt das entgegengenommene Material anschließend zur Kompostierungsanlage. An den besonders stark belieferten Annahmestellen bietet die AWG zudem mehrere Termine zur Anlieferung an.

Grundsätzlich gilt, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken und Gebüsche nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden dürfen. Erlaubt sind laut Landwirtschaftskammer NRW jedoch „Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes, sowie Form- und Pflegeschnitte“.

Laut Landwirtschaftskammer sei es für jeden Gartenbesitzer selbstverständlich, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben. „Diesem Natur- beziehungsweise Vogelschutzaspekt schließt sich die AWG vollumfänglich an“, erklärt Sprecher Andreas Spiegelhauer. „Wir bieten die Termine von März bis April an, weil dann die Gartensaison beginnt und Gartenbesitzer so Zeit haben, die Anlieferung von zum Beispiel im Winter zwischengelagertem Strauch- und Astwerk an den jeweiligen Sammelplätzen vorzubereiten.“ Mit der kostenlosen Grünschnitt-Sammlung ermögliche die AWG „den Wuppertaler Gartenfans zudem kurze Entsorgungswege“. Darüber hinaus ist die Abgabe von Grünschnitt ganzjährig auf den vier Recyclinghöfen der AWG möglich. Vor der Abgabe müssen umgebundene Schnüre und Drähte vom Grünschnitt entfernt, in Säcken angeliefertes Material muss am Sammelplatz ausgeleert werden. In die Grünschnitt-Sammlung gehören Äste bis zu einem Durchmesser von zwölf Zentimetern und einer Länge von 1,50 Metern, Zweige, Rasenschnitt, Bäume (zerkleinert, nicht länger als 50 Zentimeter und mit einem Durchmesser von höchstens 30 Zentimetern), Blüten, Baumnadeln, Strauchnadeln, Stubben (Durchmesser nicht größer als 30 Zentimeter), Unkraut und Wildwuchs sowie Strauchschnitt.

Nicht in die Grünschnitt-Sammlung gehören Wurzeln, Blumen, Stauden, Laub, kranke Pflanzen sowie andere Abfälle.

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