Prozess Wuppertaler Coronaleugner beleidigt Ramelow - Urteil steht fest

Wuppertal · Im Prozess um einen Corona-Leugner aus Wuppertal ist ein Urteil gefallen. Er hatte den thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow beleidigt.

 Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow ist von einem Coronaleugner aus Wuppertal beleidigt worden.

Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow ist von einem Coronaleugner aus Wuppertal beleidigt worden.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Wegen zwei Beleidigungen im Internet hat das Amtsgericht am Mittwoch einen Wuppertaler Coronaleugner (54) zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte bei Facebook den thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und in der Diskussion über einen Polizeieinsatz auf dem Döppersberg bei einer Anti-Corona-Demo Polizisten beschimpft.

Einen Bericht über Impfungen in Thüringen auf Ramelows Facebookseite hatte er mit „Ein Verbrechen an der Menschheit und ein Morden unserer Älteren“ kommentiert. Politiker seien Verbrecher, Mörder und Kinderschänder. Ramelow zeigte ihn an.

„Auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen“

Die Richterin erklärte, dass diese Äußerung nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern ehrverletzend sei. „Auch Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen.“ Es gelte, sie gegen die persönliche Ehre des anderen abzuwägen. Es helfe auch nicht, dass er allgemein von „Politikern“ geschrieben habe. Denn bei einem Beitrag auf der Facebookseite von Ramelow sei klar, dass dieser auch gemeint sei.

Nach dem Polizeieinsatz, bei dem ein blinder und gehörloser Mann von der Polizei festgehalten wurde, hatte der Angeklagte ein Video davon im Internet kommentiert und die Polizisten als „feige Dreckschweine“ und „Merkels Schlägertruppe“ bezeichnet. Er räumte ein, dass die Formulierungen „nicht so in Ordnung“ waren. Polizisten seien auch Menschen. Er verstehe auch, dass Politiker schwere Entscheidungen treffen müssten. „Mir ist schon bewusst, dass ich nicht ganz ohne Strafe bleibe.“ Die solle nur klein bleiben, bat er.

Angeklagter wollte trotz Aufforderung keine Maske tragen

Der Angeklagte, der trotz Aufforderung keine Maske tragen wollte, erläuterte seine Haltung zu Corona, hielt Blätter und Bücher in die Höhe, aus denen hervorgehe, dass es sich bei Corona um eine Grippe handle, die Impfungen ein Menschenexperiment seien, er sprach von Maskenfolter, Meinungsdiktatur und Freiheitsberaubung, die wahren Experten würden diskriminiert und hinter den Maßnahmen stecke der „Geldadel“.

Er sei seit seiner Jugend politisch interessiert, sei in der SPD und Schöffe am Landgericht gewesen. Jetzt sei er Frührentner, kümmere sich um seine alten Eltern. „Der Lockdown ging nervlich an die Substanz.“

Kein Beitrag zur Meinungsbildung, sondern Stimmungsmache

Die Richterin hielt ihm zugute, dass er die Taten einräumte, Einsicht zeigte und keine Vorstrafen habe. Seine Äußerungen hätten aber durch die Veröffentlichung im Internet einen extremen Wirkungsgrad. Er habe nicht zur allgemeinen Meinungsbildung beitragen, sondern „Stimmung machen“ wollen.

Der 54-Jährige war per Strafbefehl zu 2100 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Wegen seines Einspruchs gab es eine Verhandlung. Die Strafe fiel höher aus, weil es bei einem Urteil ohne Verhandlung einen gewissen Rabatt gebe, so die Richterin. Dieser falle nun weg.

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