Bewährungsstrafe Amtsgericht verurteilt Wuppertaler Zahnarzt (38) wegen falscher Abrechnungen

Wuppertal · Vor dem Wuppertaler Amtsgericht musste sich am Donnerstag (5. Mai) ein Zahnarzt wegen Abrechnungsbetruges verantworten. Obwohl der 38-Jährige am Ende verurteilt wurde, muss er nicht in Haft.

 Ein Zahnarzt (38) aus Wuppertal ist vom Amtsgericht wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Ein Zahnarzt (38) aus Wuppertal ist vom Amtsgericht wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Ein Wuppertaler Zahnarzt ist wegen Abrechnungsbetrugs am Donnerstag (5. Mai) zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 38-Jährige hat nach Überzeugung des Wuppertaler Amtsgerichts bei der Abrechnung von Zahnlabor-Leistungen massiv zu seinen Gunsten geschummelt. Er habe bewusst und in der Absicht gehandelt, sich zu bereichern, befand das Gericht.

Innerhalb von acht Monaten muss der Dentist zusätzlich 24 000 Euro an eine karitative Einrichtung zahlen. Die abgerechneten Kosten sollen erheblich über den tatsächlich angefallenen gelegen haben. Laut Anklage hatte er bei der Abrechnung von 575 Fällen in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro 331 000 Euro zu viel abgerechnet.

Der Verteidiger hatte den Vorwurf des Betrugs vergeblich zurückgewiesen. Es handele sich um ein kompliziertes Abrechnungsproblem, allenfalls um einen Buchungsfehler. Sein Mandant habe nicht die Absicht gehabt, sich rechtswidrig zu bereichern. Die Summe von 331 000 Euro habe er bereits zurückgezahlt.

(dpa)
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