Justiz : Vierjährige nach Strafaktion lebensgefährlich unterkühlt
Wuppertal Das Amtsgericht hat eine 29-Jährige wegen Misshandlung ihrer Stieftochter zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Es blieb bei einer Bewährungsstrafe für die 29-Jährige, die ihre Stieftochter (4) Anfang 2019 massiv misshandelt hat. Das Gericht verurteilte sie wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren auf Bewährung und der Zahlung von 1800 Euro an den Kinderschutzbund.
Der Notarzt, den die Angeklagte selbst gerufen hatte, hatte das Mädchen nackt, nass und fast bewusstlos auf dem Sofa vorgefunden. Es hatte am ganzen Körper Kratzer, Rötungen und Bissspuren und war extrem unterkühlt. Die Rettungskräfte konnten den Wert zuerst nicht glauben, aber weitere Messungen bestätigten: 25,6 Grad Celsius. Das sei lebensgefährlich, sagte der Arzt. Sie brachten das Kind sofort auf die Intensivstation, informierten Jugendamt und Polizei. Schon auf Frage des Notarztes hatte die Frau zugegeben, das Kind geschlagen und gebissen zu haben, weil es sich gegen eine Dusche gewehrt hatte.
Die Angeklagte erklärt, sie habe
das Kind schützen wollen
Vor Gericht schilderte die Angeklagte, dass sie das Mädchen abduschen wollte, weil es in die Hose gemacht hatte. Das Kind habe Wasser noch nie gemocht, bei der Dusche habe es versehentlich Wasser ins Gesicht bekommen und sei „ausgetickt“, habe um sich geschlagen und getreten. Um zu verhindern, dass es sich stößt, habe sie es festhalten wollen, auf den Brustkorb des liegenden Kindes gedrückt, versucht, die Hände und Füße in den Mund zu nehmen, und sich auf die Beine des Kindes gesetzt.
„Ich wollte sie schützen, dass sie sich nicht verletzt“, sagte sie. Das Kind habe sich beruhigt, sie habe es in eine Decke gewickelt und aufs Sofa gelegt. Weil es dann nicht mehr ansprechbar war, habe sie den Notarzt gerufen. Keinesfalls habe sie zugeschlagen. Sie beteuerte unter Tränen: „Das alles tut mir sehr leid. Ich wollte das nicht.“
Der Ehemann (26) der Angeklagten und Vater des Kindes war während des Geschehens nicht zu Hause. Seine Frau hatte ihn nach Besuch des Notarztes angerufen. Sie habe gesagt: „Komm schnell, ich habe Mist gebaut.“ Die Verletzungen seien durchs Festhalten entstanden, glaubt er: „Ich weiß, dass meine Frau nicht zuschlägt.“