Freiheitsstrafe Urteil im Prozess um Sprengung des Geldautomaten in der Uni

Wuppertal · Ein 33-Jähriger Wuppertaler soll bei der Sprengung eines Geldautomaten den zwei Tätern den Schlüssel zum Mensagebäude gegeben haben. Nun ist ein Urteil wegen Beihilfe gefallen.

 Der gesprengte Geldautomat auf dem Uni-Campus.

Der gesprengte Geldautomat auf dem Uni-Campus.

Foto: Martin Wosnitza

Im April 2019 ist auf dem Gelände der Bergischen Universität in Wuppertal ein Geldautomat gesprengt worden. Heute wurde ein 33-Jähriger Mann wegen Beihilfe verurteilt.

Das war geschehen: In der Nacht auf Montag, 15. April 2019, rückten Feuerwehr und Polizei zur Universität aus. Ein Brandmelder hatte sie alarmiert. Im Mensa-Gebäude an der Max-Horkheimer-Straße stellten sie in der Tat ein Feuer fest. Die Ursache war eine Explosion. Der Geldautomat der Sparkasse wurde gesprengt.

Die erste Fahndung der Polizei in der Nacht war nicht erfolgreich. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf, Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sollten sich melden. Und die Ermittlungen waren erfolgreich. Ein Tatverdächtiger musste sich vor dem Wuppertaler Amtsgericht verantworten. Der 33-jährige Wuppertaler soll Beihilfe zur Tat geleistet haben, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor. Er soll den Haupttätern den Tipp für den Geldautomaten im Mensa-Gebäude gegeben haben. In seiner Garage sollen sie außerdem Material für die Sprengung gelagert haben, und sie sollen seinen Schlüssel zum Mensa-Gebäude der Universität benutzt haben, um zum Geldautomaten zu kommen. Den Schlüssel soll der Angeklagte im Rahmen seines früheren Arbeitsverhältnisses besessen und nicht zurückgegeben haben, er war Monate zuvor Mitarbeiter einer Reinigungsfirma. Nach der Nutzung des Schlüssels sollen die Haupttäter noch mehrere Türen aufgehebelt haben.

Um den Geldautomaten zu sprengen, sollen sie gegen 1.38 Uhr ein Gasgemisch eingeleitet und zur Explosion gebracht haben. Sie wollten das Bargeld mitnehmen, 123.670 Euro waren zur Tatzeit vor Ort – doch der Automat wurde dafür nicht stark genug beschädigt. Die Männer mussten den Tatort ohne Beute hinterlassen, so die Staatsanwaltschaft. Die Umgebung des Geldautomaten wurde durch die Explosion jedoch stark in Mitleidenschaft geschoben. Sie habe einen Schaden in Höhe von rund 350.000 Euro verursacht.

Die Gerichtsverhandlung begann am 15. Juni 2022 – wie auch schon einmal im September 2020. Damals las der Anwalt des Angeklagten eine Erklärung für ihn vor. Er stritt ab, den Tätern den Schlüssen gegeben zu haben. Er habe sich zunächst auf den Plan eingelassen, weil er Geld für seinen Kokainkonsum brauchte und benebelt gewesen sei. Dann sei ihm die Tragweite der Idee bewusst und das Risiko zu groß geworden und er habe einen Rückzieher gemacht.

Der Angeklagte wurde am 30. Juni wegen Beihilfe zu einem versuchten Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die beiden Haupttäter und einen Mittäter hat das Landgericht Hagen bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Sie hatten auch in Witten, Herdecke, Dortmund-Mengede und Hagen versucht, Geldautomaten zu sprengen. Jedes Mal gab es Schwierigkeiten, sie blieben stets ohne Beute, hinterließen aber jedes Mal große Sachschäden.

(pal/kati​)
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